Finanztip warnt: Geplante EU-Reform könnte Fluggastrechte massiv einschränken

Veröffentlichung: 08.08.2025, 17:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Der unabhängige Geldratgeber Finanztip macht auf eine bevorstehende Reform der EU-Fluggastrechte aufmerksam, durch die jährlich bis zu zwölf Millionen Passagiere in Europa ihre Ansprüche auf Entschädigung verlieren könnten. Grundlage ist eine Anfrage von Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale, die auf eigene Daten und Zahlen des Luftfahrtdatenanbieters Lennoc zurückgreifen.

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Ob die Reform in der vorliegenden Form umgesetzt wird, entscheidet das Europäische Parlament nach der Sommerpause. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder Änderungen einbringen. Finanztip appelliert an die Abgeordneten, den hohen Verbraucherschutz im Flugverkehr zu erhalten.Ob die Reform in der vorliegenden Form umgesetzt wird, entscheidet das Europäische Parlament nach der Sommerpause. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder Änderungen einbringen. Finanztip appelliert an die Abgeordneten, den hohen Verbraucherschutz im Flugverkehr zu erhalten.Adobe

Hintergrund: Was heute gilt

Aktuell haben Fluggäste in der EU Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, wenn ihr Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet – unabhängig von der Flugdistanz. Diese Regelung, gestützt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, besteht seit 2005 und gilt als Meilenstein im europäischen Verbraucherschutz.

Geplante Änderungen auf EU-Ebene

Die EU arbeitet seit Jahren an einer Reform der Fluggastrechte-Verordnung. Im Juni 2025 hat sich der Rat der europäischen Verkehrsminister auf einen Vorschlag geeinigt, über den das Europäische Parlament nach der Sommerpause beraten wird. Demnach soll es Ausgleichszahlungen künftig erst bei längeren Verspätungen geben:

  • Ab vier Stunden Verspätung bei Flügen innerhalb Europas und bis 3.500 Kilometer
  • Ab sechs Stunden Verspätung bei längeren Distanzen

Zudem sollen die Entschädigungssummen angepasst werden:

  • Einheitlich 300 Euro bei Flügen unter 3.500 Kilometern (statt bislang 250 bzw. 400 Euro je nach Distanz)
  • 500 Euro bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer (statt bislang 600 Euro)

Folgen für Verbraucher

Laut den von Finanztip eingeholten Daten würden durch die geplanten Änderungen rund 60 Prozent der betroffenen Passagiere leer ausgehen oder weniger Geld erhalten. „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Sie bezeichnet die Reform als Rückschritt: „Die aktuellen Fluggastrechte sind eine echte europäische Errungenschaft.“

Insolvenzabsicherung als einziger Fortschritt

Positiv bewertet Finanztip lediglich den Plan, Passagiere künftig besser vor Airline-Insolvenzen zu schützen. In der Vergangenheit waren Reisende nach Pleiten von Fluggesellschaften häufig auf ihren Kosten sitzen geblieben. Eine finanzielle Absicherung wäre hier ein wichtiges Signal.

Aktueller Stand: Rechte gelten im Sommer 2025 weiter

Für die laufende Reisesaison gelten die bisherigen Regelungen weiter. Finanztip rät betroffenen Fluggästen, bei Verspätungen oder Ausfällen ihre Rechte aktiv einzufordern. Mithilfe eines kostenlosen Online-Entschädigungsrechners auf Finanztip.de lässt sich schnell prüfen, ob ein Anspruch besteht. Nutzer erhalten dort auch ein rechtlich geprüftes Musterschreiben zur Durchsetzung ihrer Forderung.

Lehnt die Airline ab, stehen als nächste Schritte die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder kommerzielle Fluggasthelfer zur Verfügung. Letztere behalten allerdings in der Regel 30 bis 50 Prozent der Entschädigung als Provision. Wer schneller Geld erhalten möchte, kann sich an sogenannte Sofortentschädiger wenden, die rund 30 Prozent einbehalten.


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