Rücktritt von liechtensteinischen Fondspolicen: Chancen für deutsche Versicherte?
Viele deutsche Sparer haben auf gute Renditen in liechtensteinische Fondspolicen gesetzt, erleben jedoch oft ein böses Erwachen: Hohe Kosten und Kursverluste mindern die erhofften Erträge. Der Bund der Versicherten (BdV) klärt darüber auf, unter welchen Bedingungen ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, um Verluste zu begrenzen.
In der Hoffnung auf attraktive Renditen haben zahlreiche Bundesbürger in fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen aus Liechtenstein investiert. Diese Versicherungen sollten durch ihre flexiblen Anlagemöglichkeiten und die Aussicht auf höhere Erträge besonders reizvoll sein. Doch die Realität sieht für viele Versicherte anders aus: Jährliche Standmitteilungen oder das Ende der Vertragslaufzeit bringen oft ein böses Erwachen. Viele Kunden stellen fest, dass die Rendite hinter den Erwartungen zurückbleibt und die eingezahlten Prämien nicht einmal vollständig wieder ausgezahlt werden. Hohe Verwaltungskosten und Kursverluste belasten die Verträge zusätzlich.
Der Bund der Versicherten (BdV) sieht für betroffene Kunden eine Möglichkeit, ihre Verluste zu begrenzen. „Versicherte können ihre Verluste schmälern, indem sie von ihrem Vertrag zurücktreten, was unter gewissen Voraussetzungen möglich ist“, erklärt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher des BdV. Ein Rücktritt von der Versicherung ermöglicht eine komplette Rückabwicklung des Vertrags, was insbesondere bei schlecht performenden Fondspolicen von Vorteil sein kann.
Wann lohnt sich ein Rücktritt?
Laut dem BdV lohnt sich ein Rücktritt vor allem dann, wenn die eingezahlten Prämien höher sind als das aktuelle Policenguthaben oder die Summe, die nach Kündigung des Vertrags ausgezahlt wurde. Rücktrittsrechte bestehen, wenn Versicherungsunternehmen ihre Kunden unzureichend oder falsch über den Vertrag informiert haben. Hier bietet das liechtensteinische Recht besondere Vorteile: Es sieht zwei Varianten des Rücktrittsrechts vor. Zum einen können Versicherte wegen Informationsdefiziten zurücktreten, zum anderen besteht ein voraussetzungsloses Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen.
Diese Rücktrittsrechte bleiben oft auch nach vielen Jahren bestehen, selbst nach Ablauf des Vertrags oder einer Kündigung. Der Bund der Versicherten betont, dass die liechtensteinische Rechtsprechung in diesem Punkt verbraucherfreundlicher ist als die deutsche. Höchstrichterliche Entscheidungen des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein (OGH) unterstützen Versicherte bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Unterstützung durch den BdV
Der BdV bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an. Gegen Honorar prüft der Verein die Rücktrittsbelehrungen und klärt, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Die Durchsetzung des Rücktrittsrechts erfolgt oft mithilfe einer liechtensteinischen Anwaltskanzlei. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren gegen das Versicherungsunternehmen, steht der BdV den Versicherten weiterhin beratend zur Seite.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Nach aktueller Rechtslage in Liechtenstein erhalten Versicherte bei einer erfolgreichen Rückabwicklung ihre eingezahlten Beiträge zurück, zusätzlich zu 5 % Zinsen für die letzten drei Jahre. Dies betrifft alle Fondspolicen, die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden. Zu den betroffenen Versicherern zählen unter anderem Swiss Life Liechtenstein, Liechtenstein Life Assurance AG und die Vienna-Life Lebensversicherung AG.
Für Versicherte, die von hohen Verlusten betroffen sind, bietet der Rücktritt eine Chance, wenigstens einen Teil ihrer eingezahlten Gelder zurückzuerhalten. Der BdV empfiehlt, Rücktrittsmöglichkeiten prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um weitere Verluste zu vermeiden.
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