BaFin rügt Vertrieb von Nettopolicen – BVK fordert Versicherer zu mehr Verantwortung auf

Veröffentlichung: 11.08.2025, 11:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Eine Untersuchung der BaFin deckt erhebliche Defizite beim Vertrieb von Nettopolicen auf – von unzureichender Kundenaufklärung bis zu fehlender Transparenz bei Kickback-Zahlungen. Der BVK fordert nun ein Umdenken bei den Versicherern.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Untersuchung den Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten kritisch bewertet.Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Untersuchung den Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten kritisch bewertet.DALL-E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Untersuchung den Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten kritisch bewertet. Befragt wurden 22 Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder dem europäischen Ausland, die hierzulande tätig sind. Zwei dieser Unternehmen haben sich auf Nettoprodukte spezialisiert, die Mehrheit vertreibt jedoch überwiegend Bruttoprodukte oder bekennt sich ausdrücklich zum provisionsbasierten Vertrieb.

Defizite bei Beratung und Kundeninformation

Kritisch sieht die BaFin insbesondere, dass viele Versicherer die Verantwortung für die Beratung über Netto- und Bruttotarife allein auf Vermittler übertragen. Dies widerspricht der gesetzlichen Regelung nach § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wonach Versicherer – bei Produkten, die nicht von Maklern vermittelt werden – selbst für eine ausreichende Aufklärung sorgen müssen.

Oft würden Unterschiede zwischen Brutto- und Nettopolicen lediglich auf die Kostenbelastung reduziert. Der gesetzliche Schutzmechanismus des § 169 Absatz 3 VVG bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werde bei Nettoprodukten regelmäßig nicht erklärt, obwohl die direkt vom Kunden gezahlte Vermittlungsvergütung nicht unter diese Regelung fällt.

Fehlende Vorgaben und Transparenz

Viele Versicherer geben ihren Vermittlern keine Hinweise zur maximalen Höhe der vereinbarten Vergütung – eine Praxis, die nach Ansicht der BaFin den Kundennutzen infrage stellt. Zudem herrscht bei Kickback-Zahlungen von Fondsgesellschaften an Vertriebspartner oft Unkenntnis: Nur vier befragte Unternehmen bestätigten, dass keine solchen Zahlungen fließen. Die Aufsicht warnt, dass diese Zahlungen Fehlanreize setzen können, die zu einer nicht bedarfsgerechten Produktauswahl führen.

BVK fordert stärkere Rolle der Versicherer

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass die BaFin die Informationspflichten der Versicherer betont. „Es ist nicht in Ordnung, dass Vermittler allein für die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten verantwortlich gemacht werden, während sich einige Gesellschaften ihrer Verantwortung entziehen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der Verband fordert die Versicherer auf, klare Vorgaben im Produktdesign, in der Dokumentation und in der Vertriebsunterstützung zu schaffen. Nur mit verlässlichen Informationen und rechtssicheren Rahmenbedingungen könnten Vermittler ihre Beratungsaufgabe im Sinne der Kunden erfüllen.

Die BaFin kündigte an, die Ergebnisse der Untersuchung in ihre weitere Aufsichtstätigkeit einzubeziehen. In einem Fall wurde der Vertrieb eines Nettoprodukts bereits eingestellt.

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