Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar

Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass viele Fahrradbesitzer fälschlicherweise davon ausgehen, dass ihr Rad über die Hausratversicherung ausreichend abgesichert ist. Doch das ist nicht immer der Fall. Besonders für teure Modelle oder Fahrräder, die häufig im öffentlichen Raum abgestellt werden, kann eine gesonderte Fahrradversicherung sinnvoll sein.

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Um im Falle eines Diebstahls Ansprüche geltend machen zu können, ist es wichtig, einige Vorkehrungen zu treffen.Adobestock

Hausratversicherung: Schutz mit Einschränkungen

Grundsätzlich sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings greift dieser Schutz nur bei Einbruchdiebstahl, also wenn das Fahrrad aus einer abgeschlossenen Wohnung, einem Keller oder einer Garage gestohlen wird. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung von bis zu 250 Watt gelten als Fahrräder und sind in dieser Absicherung enthalten.

Problematisch wird es jedoch, wenn das Rad außerhalb gesicherter Räume entwendet wird. Der sogenannte einfache Diebstahl, etwa vor dem Supermarkt oder an einer Laterne angeschlossen, ist in der Regel nicht automatisch versichert. Hier kann eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung für erweiterten Schutz sorgen. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Viele ältere Versicherungsverträge decken Fahrraddiebstähle nur zu bestimmten Tageszeiten ab, beispielsweise zwischen sechs und zweiundzwanzig Uhr. Erfolgt der Diebstahl nachts, besteht oft kein Anspruch auf Erstattung.

Ein weiteres Problem sind die Begrenzungen bei der Erstattung. In vielen Tarifen ist die Entschädigung auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme limitiert. Beträgt die Versicherungssumme einer Hausratpolice beispielsweise 50.000 Euro und ist das Fahrrad mit einem Prozent abgesichert, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro – auch wenn das gestohlene Fahrrad deutlich mehr wert war. Diese Begrenzung kann zwar in vielen Tarifen auf zwei, fünf oder zehn Prozent angehoben werden, führt jedoch zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags.

Zudem verlangen viele Versicherer, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss gesichert wird, wenn es draußen abgestellt wird. Fest verbaute Rahmenschlösser reichen oft nicht aus. Wer die Möglichkeit hat, das Rad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum unterzubringen, ist zudem verpflichtet, diese Unterstellmöglichkeit zu nutzen.

Fahrradversicherung: Umfassender Schutz für wertvolle Räder

Für hochwertige Fahrräder oder E-Bikes kann eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein. Diese bietet einen deutlich umfassenderen Schutz, ist jedoch mit höheren Kosten verbunden. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest variieren die Jahresbeiträge für ein 1.500-Euro-Fahrrad zwischen 72 und 220 Euro, je nach gewähltem Tarif und Versicherungsumfang.

Im Gegensatz zur Hausratversicherung sichert eine Fahrradversicherung nicht nur den Diebstahl ab, sondern erstattet oft auch Schäden durch Vandalismus, Stürze oder Unfälle. Zudem übernehmen viele Tarife die Kosten für Reparaturen oder stellen im Falle eines Totalschadens ein gleichwertiges Ersatzrad zur Verfügung. Gerade für E-Bike-Besitzer kann dies ein entscheidender Vorteil sein, da elektronische Bauteile wie Akkus oder Motoren besonders empfindlich sind und eine Reparatur teuer werden kann.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, auch Zubehör und Gepäck mitzuversichern. Je nach Tarif werden zum Beispiel Fahrradtaschen, Helme oder Navigationsgeräte ebenfalls erstattet, falls sie gestohlen oder beschädigt werden. Auch auf Reisen kann eine Fahrradversicherung sinnvoll sein, da viele Anbieter Schutzbriefleistungen wie Pannenhilfe, Rücktransport oder die Bereitstellung eines Mietrads im Schadensfall übernehmen.

Worauf Verbraucher achten sollten

Wer eine Fahrradversicherung abschließen möchte, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen. Viele Anbieter setzen eine Selbstbeteiligung voraus, sodass nicht die gesamte Schadenssumme erstattet wird. Zudem gibt es oft eine Begrenzung des maximalen Kaufpreises. Einige Versicherer erstatten beispielsweise nur Fahrräder bis zu einem Wert von 6.000 Euro. Für noch teurere Modelle ist dann eine Spezialversicherung erforderlich.

Auch die Wahl des Fahrradschlosses kann eine Rolle spielen. Einige Versicherungen verlangen den Einsatz bestimmter zertifizierter Schlösser. Wird das Fahrrad mit einem nicht zugelassenen Schloss gesichert und dennoch gestohlen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Besonders für sportlich aktive Radfahrer ist zudem wichtig zu wissen, dass viele Versicherer Schäden bei Radsportveranstaltungen ausschließen. Wer an Rennen oder Downhill-Fahrten teilnimmt, sollte prüfen, ob diese Risiken mitversichert sind.

Was tun im Schadensfall?

Um im Falle eines Diebstahls Ansprüche geltend machen zu können, ist es wichtig, einige Vorkehrungen zu treffen. Fahrradbesitzer sollten den Kaufbeleg sowie alle Unterlagen zum Hersteller, zur Marke und zur Rahmennummer des Fahrrads aufbewahren. Eine Codierung des Rads, die beispielsweise von der Polizei oder dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) angeboten wird, kann helfen, gestohlene Räder wiederzuerkennen und die Eigentumsverhältnisse zu klären.

Nach einem Diebstahl sollte der Vorfall umgehend bei der Polizei gemeldet werden. Die Anzeige dient nicht nur der Strafverfolgung, sondern ist auch erforderlich, um eine Erstattung durch die Versicherung zu beantragen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Versicherer unverzüglich zu informieren und darauf zu achten, dass die Meldefristen eingehalten werden. Falls das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen wiedergefunden wird, kann eine Ersatzleistung beantragt werden.

Wann lohnt sich welche Versicherung?

Ob eine Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung die bessere Wahl ist, hängt vom Wert des Fahrrads und dem individuellen Nutzungsverhalten ab. Für günstige Fahrräder reicht meist eine Hausratversicherung mit einer zusätzlichen Fahrradklausel aus. Hochwertige Räder und E-Bikes sind jedoch in einer Spezialversicherung oft besser aufgehoben, da sie auch Schäden durch Unfälle oder Vandalismus abdeckt. Für Vielfahrer oder Pendler, die ihr Fahrrad oft draußen abstellen, kann eine umfassende Absicherung sinnvoll sein.

Da Preise und Leistungen stark variieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale, verschiedene Angebote genau zu vergleichen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Ein sorgfältiger Blick in die Vertragsbedingungen kann verhindern, dass im Schadenfall eine böse Überraschung droht.


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