Das Beamtentum hat eine lange Historie, deren Ursprung sich bis in die Zeit des alten Reichs der Pharaonen Ägyptens zurückverfolgen lässt. In Deutschland gilt der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. als Vater des Berufsbeamtentums. Der Beamte hat als Staatsdiener eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn.
Ein Beitrag von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR
Im Gegenzug verpflichtet sich der Dienstherr den Beamten sowohl bei Krankheit, bei Invalidität und im Alter sowie dessen Hinterbliebene im Todesfall zu versorgen. Diese Fürsorgepflicht, die auch als Alimentationsprinzip bezeichnet wird, ist sowohl für den Bund als auch für die Bundesländer mit hohen finanziellen Verpflichtungen verbunden.
So bezifferten sich die laufenden Pensionslasten im Jahr 2023 auf rund 85,3 Milliarden Euro und werden vor allem für die Bundesländer in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich steigen. Insbesondere Versorgungsverpflichtungen gegenüber Beamten, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, hatten die Haushalte des Bundes und der Länder in der Vergangenheit belastet. Mit Blick auf die ansteigenden Versorgungslasten hatte der Gesetzgeber das Beamtenrecht in den Jahren 2008/2009 reformiert und die Voraussetzungen für eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand neu gefasst.
Die Dienstunfähigkeit im Verwaltungsrecht
Von einer Dienstunfähigkeit des Beamten ist auszugehen, wenn der Staatsdiener infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan und mit einer Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten nicht zu rechnen ist.
Allerdings begründet die Dienstunfähigkeit nicht automatisch den Anspruch auf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Vielmehr muss der Dienstherr die Möglichkeiten für eine andere Verwendung des Beamten prüfen. Dies schließt auch die Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nicht aus. Sofern eine anderweitige Verwendung eines Beamten nicht möglich ist, kann der Dienstherr durch einseitige Entscheidung die regelmäßige Arbeitszeit des Staatsdieners um bis zu 50 Prozent kürzen. Dabei teilt die Besoldung das Schicksal der Arbeitszeit, das heißt der Beamte muss eine Minderung seiner Bezüge hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 27.3.2014 (2 C 50.11) eine Benachteiligung von beschränkt dienstfähigen Beamten gegenüber Beamten in einem Dienstverhältnis in Teilzeit erkannt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Besoldung von beschränkt dienstunfähigen Beamten aufgefordert.
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Sofern ein auf Lebenszeit berufener Beamter im Fall einer Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherrn weder mit anderen Aufgaben betraut noch im Rahmen einer beschränkten Dienstfähigkeit eingesetzt werden kann, erfolgt die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand infolge Dienstunfähigkeit ist für den Betroffenen regelmäßig mit einer finanziellen Einbuße verbunden. So wird bei der Bemessung des Ruhegehalts die Dienstzeit bis zum Eintritt der Dienstunfähigkeit in vollem Umfang, der Zeitraum zwischen dem Eintritt der Dienstunfähigkeit und dem vollendeten 60. Lebensjahr aber nur zu zwei Dritteln berücksichtigt. Auch ein prozentualer Abschlag von 10,8 Prozent aufgrund des vorzeitigen Bezugs des Ruhegehalts und ein Korrekturfaktor mindern die Bezüge des Beamten. Eine qualifizierte Vorsorge zur Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos ist somit unerlässlich. Für die Kundenberatung stellt zum Beispiel die Bayerische eine umfassende Vorsorgelösung zur Verfügung.
Mit der Überarbeitung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel räumt die Bayerische die Möglichkeit einer erhöhten Absicherung von Beamten auf Probe, Beamten auf Widerruf und Beamten auf Lebenszeit ohne Versorgungsansprüche ein. So kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine um 50 Prozent erhöhte Rentenleistung für den Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit vereinbaren. Die Versorgungslücke der versicherten Person kann mit diesem Angebot der Bayerischen mit einer Rentenleistung von bis zu 2.500 Euro/Monat geschlossen werden
Informationen zur teilweisen Dienstunfähigkeit lesen Sie hier.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Neues M&M Rating Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit auf hohem Niveau absichern
LVM-Lebensversicherung erweitert BU-Schutz
Verbesserter Dienstunfähigkeitsschutz: uniVersa optimiert Absicherung für Beamte
Beamte und Richter benötigen eine spezielle Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU). Die uniVersa hat ihren Schutz nun deutlich erweitert und bietet eine „echte DU-Klausel“ an. Diese sichert Beamte bei einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand ab, indem sie automatisch als Berufsunfähigkeit (BU) anerkannt wird. Damit entfällt eine zusätzliche medizinische Leistungsprüfung.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.