Beamte und Richter benötigen eine spezielle Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU). Die uniVersa hat ihren Schutz nun deutlich erweitert und bietet eine „echte DU-Klausel“ an.uniVersa

Verbesserter Dienstunfähigkeitsschutz: uniVersa optimiert Absicherung für Beamte

Beamte und Richter benötigen eine spezielle Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU). Die uniVersa hat ihren Schutz nun deutlich erweitert und bietet eine „echte DU-Klausel“ an. Diese sichert Beamte bei einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand ab, indem sie automatisch als Berufsunfähigkeit (BU) anerkannt wird. Damit entfällt eine zusätzliche medizinische Leistungsprüfung.

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Neue Absicherungsgrenzen und bessere Leistungen

Neben der verbesserten DU-Klausel hat die uniVersa die Höchstgrenzen für die monatliche BU-Rente angehoben:
🔹 Einfacher und mittlerer Dienst: Bis zu 1.000 Euro (vorher 700 Euro)
🔹 Gehobener Dienst: Bis zu 1.250 Euro (vorher 900 Euro)
🔹 Höherer Dienst: Bis zu 1.500 Euro (vorher 1.100 Euro)
🔹 Beamte auf Widerruf und Probe: Bis zu 1.000 Euro (vorher 750 Euro)
Gerade für Beamte auf Widerruf oder Probe ist eine DU-Absicherung besonders wichtig, da sie in den ersten Dienstjahren noch keinen Anspruch auf Beamtenversorgung haben.

Dread-Disease-Leistung für schwere Erkrankungen

Neu im Premiumschutz der uniVersa ist eine Dread-Disease-Leistung. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erhalten Versicherte für 24 Monate die volle BU-Rente – ohne weitere Leistungsprüfung.

Flexible Nachversicherungsmöglichkeiten

Die uniVersa hat zudem die Nachversicherungsgarantien ausgeweitet:
✔ Im Exklusivschutz kann die BU-Rente ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden
✔ Im Premiumschutz ist dies sogar alle fünf Jahre möglich
✔ Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist auch bei bestimmten Lebensereignissen möglich, z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimkauf oder Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

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