Der Tarif BU PROTECT Bundeswehr der Bayerischen

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Dienstunfähigkeitsklausel ist nicht gleich Dienstunfähigkeitsklausel! Deshalb sollten die AVB genauestens geprüft werden. Alexander Schrehardt von AssekuranZoom nimmt in seiner Tarifbesprechung das Leistungsangebot der Bayerischen unter die Lupe.

So schreibt beispielsweise ein Anbieter in seinen AVB, dass die versicherte Person bei der Beantragung von Leistungen im Versicherungsfall auch den Nachweis einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand infolge von Dienstunfähigkeit einreichen kann. Der Versicherer behält sich aber eine eigene Prüfung und Bewertung der „Dienstunfähigkeit“ der versicherten Person vor. Sofern ein Versicherer eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten anbietet, und dies gilt gleichermaßen für Beamte, muss die Entscheidung des Dienstherrn über eine vorzeitige Versetzung oder die Entlassung des Soldaten infolge von Dienstunfähigkeit für den Versicherer eine bindende Wirkung entfalten.³ Diese grundlegenden Kriterien werden von der Bayerischen inhaltlich voll erfüllt.

Die Versetzung eines Berufssoldaten in den vorzeitigen Ruhestand infolge von Dienstunfähigkeit beinhaltet nicht zwingend eine finale Entscheidung des Dienstherrn. So räumt der Gesetzgeber in § 51 Abs. 4 SG ausdrücklich ein, dass der Soldat im Fall einer Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit auch wieder in den aktiven Dienst berufen werden kann. Voraussetzung für eine Wiederverwendung des Soldaten ist, dass die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Im Fall der Wiederverwendung endet der Leistungsanspruch drei Monate nach Fortfall der Leistungsvoraussetzungen (§ 174 Abs. 2 VVG) und der Versicherungsvertrag ist danach wieder beitragspflichtig fortzuführen.

Für Zeitsoldaten, die infolge von Dienstunfähigkeit aus dem Dienst bei der Bundeswehr entlassen werden, besteht für die Dauer von zwei Jahren ein Leistungsanspruch wegen Dienstunfähigkeit. Ein über diesen Zeitraum hinausreichender Leistungsanspruch stellt dann auf eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person ab.

Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen?

Immer wieder werden Soldaten der Bundeswehr zu Auslandseinsätzen abkommandiert. Und diese Einsätze führen auch in Gebiete mit Kampfhandlungen. Nachdem in den AVB von Berufsunfähigkeitsversicherungen der Versicherungsschutz für eine Berufsunfähigkeit, die auf eine aktive Beteiligung der versicherten Person an unmittelbaren oder mittelbaren Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands zurückzuführen ist, ausgeschlossen wird,⁴ muss dieser Ausschlusstatbestand für die Zielgruppe Soldaten kritisch hinterfragt werden. So wurde beispielsweise die UN-Friedensmission in Mali, an der mehr als 1.000 Soldaten der Bundeswehr teilnahmen, von der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen als einer der gefährlichsten Auslandseinsätze der Bundeswehr eingestuft.

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Hier muss die Frage gestellt werden, ob ein derartiger Auslandseinsatz mit einem passiven Kriegsrisiko behaftet oder der Versicherungsschutz für versicherte Soldaten aufgrund eines aktiven Kriegsrisikos nicht mehr gegeben ist. Die Bayerische hat sich zu dieser Frage eindeutig positioniert und in der Zusatzvereinbarung für Auslandseinsätze für Berufs- und Zeitsoldaten erklärt, dass bei einer Teilnahme von versicherten Soldaten an dem sogenannten MINUSMAMandat⁵ der Vereinten Nationen wie auch am EUTM-Mali-Mandat⁶ der Europäischen Union und weiteren gelisteten Auslandsmandaten Deutschlands, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz besteht.

Ausbau des Versicherungsschutzes

Sofern eine Gesellschaft die Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos von Beamten und Soldaten anbietet, müssen vor allem die Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall, aber auch die Annahmerichtlinien bezüglich der versicherbaren Rente und der maximal möglichen Leistungsdauer im Detail geprüft werden. Die Bayerische räumt bereits für Zeitsoldaten die Absicherung einer monatlichen Rente von bis zu 1.700 Euro und eine maximale Leistungsdauer bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die versicherte Rente im Fall einer Ernennung zum Berufssoldaten nicht gemindert wird. Selbstverständlich kann der Versicherungsschutz mit dynamischen Anpassungen und Nachversicherungsoptionen in den Folgejahren bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Hierzu ist anzumerken, dass die Bayerische neben einer Vielzahl ereignisabhängiger Nachversicherungsgarantien in den ersten fünf Versicherungsjahren auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie einräumt, mit der die versicherte Rentenleistung um bis zu 6.000 Euro/Jahr (maximal 150 Prozent der bei Vertragsabschluss versicherten Rentenleistung) ohne eine erneute Risikoprüfung erhöht werden kann. Die Annahmerichtlinien des Versicherers und die Angemessenheit des Versicherungsschutzes sind in diesem Zusammenhang zu beachten.

Neuordnung des Versicherungsschutzes

Sofern das Dienstunfähigkeitsrisiko von Soldaten auf Zeit versichert werden soll, muss die Frage einer möglichen Neuordnung des Versicherungsschutzes anlässlich des Ausscheidens des Soldaten aus der Bundeswehr geprüft werden. Auch zu dieser Frage hat sich die Bayerische in ihren AVB erklärt und damit die geforderte Verbindlichkeit gesichert. So kann die Versicherungsdauer für eine Dienstunfähigkeitsversicherung maximal bis zum vollendeten 60. Lebensjahr eines Soldaten mit einer maximalen Leistungsdauer bis zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden. Hintergrund dieser Annahmerichtlinie sind die vom Gesetzgeber für Soldaten normierten Altersgrenzen. Denn Berufssoldaten scheiden in Abhängigkeit von ihrem Dienstgrad bereits zwischen dem vollendeten 55. und 62. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst aus.⁷ Nur für Oberste und Generale sowie für Offiziere des Sanitäts-, des Militärmusik- und des Geoinformationsdienstes gilt das vollendete 65. Lebensjahr als Altersgrenze.

Zeitsoldaten, die nach ihrer Dienstverpflichtung bei der Bundeswehr in die freie Wirtschaft zurückkehren, können
nach ihrem Ausscheiden nicht nur die Versicherungsdauer ihres Vorsorgevertrages ohne erneute Risikoprüfung verlängern, sondern auch im Rahmen einer Günstigerprüfung ihre Berufsgruppeneinstufung auf der Grundlage der ausgeübten Berufsstätigkeit vor dem vollendeten 45. Lebensjahr überprüfen lassen.

Fazit:

Mit ihrem Tarif BU PROTECT Bundeswehr hat die Bayerische eine hochwertige Vorsorgelösung zur Absicherung der Arbeitskraft an die expandierende Zielgruppe der Soldaten adressiert. Ein hoher Vorsorgebedarf, ein gesicherter Arbeitsplatz und eine gute Besoldung qualifizieren diese Zielgruppe für Vermittler als eine sehr interessante Klientel.

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³ Anmerkung: Das Recht des Versicherers auf eine Prüfung einer eventuellen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages
und die vom Gesetzgeber für den Fall eines VVA-Verstoßes normierten Sanktionsmöglichkeiten des Versicherers bleiben hiervon unberührt.
⁴ Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., § 5 Satz 1 f) der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, Stand 15.11.2022.

⁵ United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali/Senegal.
⁶ European Union Training Mission Mali.
⁷ Für Offiziere, die als Flugzeugführer und Waffensystemoffiziere von strahlgetriebenen Kampfflugzeugen eingesetzt werden, gilt das vollendete 41. Lebensjahr als
Altersgrenze (§ 45 Abs. 1 und 2 SG).

Ein weiterer Beitrag zum Thema: https://www.experten.de/2023/03/das-dienstunfaehigkeitsrisiko-von-soldaten/

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