Drei Jahre nach BGH-Urteil wurden Kontogebühren kaum zurückgefordert

Veröffentlichung: 29.04.2024, 11:04 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

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Drei Jahre nach BGH-Urteil: Nur 11 Prozent der Bankkunden haben Kontogebühren zurückgefordert
Heidelberg. Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken Kontogebühren nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden erhöhen dürfen.

Doch obwohl durch das Urteil sämtliche Gebührenerhöhungen der Vorjahre für unrechtmäßig erklärt wurden, haben nur 11 Prozent aller Kunden Geld von der eigenen Bank zurückgefordert.

Vier von zehn Befragten kennen das Urteil nicht

Nur 110 der insgesamt 1.025 Befragten haben seit dem BGH-Urteil vor drei Jahren Kontogebühren von der eigenen Bank zurückgefordert. Das entspricht einem Anteil von 11 Prozent. Dass es nicht mehr waren, hat unterschiedliche Gründe: Mehr als vier von zehn (43 Prozent) Bankkundinnen und -kunden kennen das Urteil gar nicht. Aber auch unter den übrigen Befragten haben 81 Prozent darauf verzichtet, Erstattungsansprüche gegen die eigene Bank geltend zu machen. Einem Viertel war der Aufwand zu groß. 19 Prozent gaben an, die Rückforderung hätte sich nicht gelohnt, weil es nicht um hohe Beträge ging. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil auch für sie persönlich gelten würde. Weitere Gründe waren die Scheu vor einer juristischen Auseinandersetzung (9 Prozent), der Unwille, die Geschäftsbeziehung zur Bank zu belasten (7 Prozent) sowie die Sorge vor einer Kontokündigung (7 Prozent).

Mindestens 40 Prozent haben unrechtmäßig zu viel gezahlt

Vor der BGH-Entscheidung hatten Banken ihre Kunden lediglich informiert, wenn sie die Preise fürs Konto erhöhen oder neue Gebühren einführen wollten. Haben die Kunden dann nicht aktiv widersprochen oder das Konto gekündigt, traten die neuen Konditionen automatisch in Kraft. Dieser Praxis schoben die Karlsruher Richter einen Riegel vor und erklärten Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kunden auch rückwirkend für unrechtmäßig.

„Unsere Daten aus früheren Studien zeigen, dass deutlich mehr als 11 Prozent aller Bankkundinnen und -kunden zu hohe Bankgebühren gezahlt haben“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 wurde das Girokonto von mindestens 40 Prozent aller Kunden teurer. Sie alle haben unrechtmäßig zu viel gezahlt, denn uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat.“

Banken mussten Betroffene nicht informieren

In einer früheren Verivox-Umfrage kurz nach dem Urteil gaben noch 82 Prozent der Befragten an, sich die Gebühren zurückholen zu wollen. Doch dafür hätten sie selbst aktiv werden und die Rückerstattung bei der eigenen Bank oder Sparkasse einfordern müssen. Für viele Menschen waren die Hürden offenbar zu hoch. „Nur 35 Prozent der Verbraucher, die das BGH-Urteil kannten, verzichteten auf Rückforderungen, weil sie nach eigener Auffassung keinen Anspruch darauf hatten“, so Oliver Maier. „Wesentlich häufiger hielten entweder andere Gründe die Betroffenen davon ab, Geld von ihrer Bank zurückzufordern, oder das Urteil war ihnen gar nicht bekannt.“

Kreditinstitute müssen die Betroffenen nicht darüber informieren, dass sie in der Vergangenheit unrechtmäßig hohe Gebühren von ihnen erhoben haben. Eine deutliche Mehrheit in der Verivox-Umfrage sieht das kritisch. Fast zwei Drittel (62 Prozent) der Befragten würde sich eine Informationspflicht seitens der Banken wünschen. 38 Prozent finden es richtig, dass die Geldhäuser ihre Kunden nicht selbst informieren mussten.

Juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen

Wer die Auseinandersetzung mit dem eigenen Geldhaus nicht gescheut und Geld zurückgefordert hat, benötigte mitunter einen langen Atem. Teilweise läuft das juristische Tauziehen bis heute. Erst Ende März 2024 entschied das Berliner Kammergericht nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass die Berliner Sparkasse knapp 1.200 Kundinnen und Kunden unrechtmäßig erhobene Gebühren rückwirkend bis 2018 erstatten muss (Az.: 26 MK 1/21). Erledigt ist die Sache damit noch immer nicht. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Sparkasse haben angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. In nächster Instanz wird dann erneut der BGH entscheiden müssen.

Methodik: Im Auftrag von Verivox hat das Meinungsforschungsinstitut Innofact im März 2024 insgesamt 1.025 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren befragt. Die Befragten entstammen einem ISO-zertifizierten Online-Panel mit rund 500.000 Teilnehmenden. Die Umfrage ist bevölkerungsrepräsentativ in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundeslandzugehörigkeit.

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