Die Hamburger ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, der Assekuradeur für das private und gewerbliche Komposit-Versicherungsgeschäft in der ConceptIF Group AG, hat die Versicherungsbedingungen ihrer persönlichen D&O-Versicherung „ChefSache by Berkley“ einem Upgrade unterzogen. Sublimits wurden erhöht und Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen kundenfreundlich geregelt.
Neu aufgenommen wurde die Kostendeckung bei Verhandlungen über eine Abtretung von Deckungsansprüchen. Die D&O-Police wird nicht nur über die unternehmenseigene CIF-Plattform, sondern auch über die Plattform des Insurtechs Finlex angeboten.
Die verbesserte persönliche D&O-Police „ChefSache by Berkley“, eine Kooperation mit dem Risikoträger Berkley Deutschland, zeichnet sich durch weitreichende Versicherungsbedingungen aus, die Managern beziehungsweise. Organen von GmbH, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften einen umfassenden Versicherungsschutz für ihr Privatvermögen bei beruflichen Pflichtverletzungen bietet.
Höhere Sublimits
Sublimits für ergänzende Leistungen, etwa die Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wurden auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht (vormals: 30 Prozent).
Kundenfreundliche Regelung der Kardinalpflichten
Grundsätzlich sind die Hürden für den Nachweis von Pflichtverletzungen durch Manager bzw. Organe hochgesteckt. Der Schadenregulierer (Versicherer) muss objektive als auch subjektive Voraussetzungen einer wissentlichen Pflichtverletzung lückenlos nachweisen. Anders sieht es bei den sogenannten Kardinalpflichten aus, den wesentlichen bzw. elementaren Hauptpflichten von Führungskräften. Werden diese Pflichten verletzt, trägt der D&O-Versicherer in der Regel nicht die Beweislast und könnte somit die Schadenregulierung ablehnen.
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich Versicherer auf die Verletzung von Kardinalpflichten berufen und die Deckung verweigern. Die Versicherungsbedingungen bringen hier meist wenig Klarheit. „ChefSache by Berkley“ hat nun diesen strittigen Punkt über die Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen geklärt und in den Versicherungsbedingungen definiert (§5 „Risikoausschlüsse“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von „ChefSache by Berkley“, 2024). Im Versicherungsfall liegt die Beweislast beim Versicherer.
Immaterielle Schäden versichert
D&O-Versicherungen regulieren in der Regel Vermögenschäden. Die ConceptIF-Police geht über diesen Standard hinaus und deckt neuerdings auch immaterielle Schäden – etwa Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verletzung der Datenschutzverordnung ergeben können.
Kostendeckung bei Abtretung
„ChefSache by Berkley“ greift bereits einen in Schadenfällen erkennbaren Trend auf und deckt die Kosten für ein versichertes Organ, wenn das Mandatsunternehmen auf Ebene einer gegebenenfalls vorhandenen Unternehmens-D&O-Deckung Verhandlungen über eine Abtretung des Anspruchs aus der Unternehmensdeckung anbietet. Gleiches gilt für Verhandlungen über die Abtretung von Ansprüchen aus der „ChefSache“-Deckung an den Anspruchsteller. Das Organ kann sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen.
Ab sofort mit Besitzstandsgarantie
Wer seine bisherige D&O-Police von einem anderen Versicherer zu ConceptIF transferiert, hat ab sofort die Gewähr, dass im Schadenfall die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auf den laufenden ConceptIF-Versicherungsvertrag übertragen werden, sodass der Versicherte sich nicht schlechter stellt.
„Beim Produkt-Upgrade von ChefSache haben wir sehr weitgehend die Belange von Managern und Organen berücksichtigt und aktuelle Marktentwicklungen einbezogen, sodass Manager angesichts zunehmender Schadensfälle optimal geschützt sind. Darüber hinaus gewinnen Vermittler durch unsere Kooperation mit Finlex neben der CIF-Plattform einen weiteren digitalen Zugangsweg zu unserem Produktangebot“, sagt Wolfgang Pranghe, Geschäftsführer ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH.
Themen:
LESEN SIE AUCH
CGPA Europe erweitert Angebotsvielfalt mit der CGPA Vertreterdeckung
Der VSH-Spezialist CGPA Europe erweitert die Angebotspalette um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für gebundene Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 GewO. Wie schon bei der Absicherung für Versicherungsmakler setzt der Versicherer auf Nettoprämien, weit über dem Marktstandard liegende Bedingungsverbesserungen sowie einen sehr leicht zu bedienenden Online-Rechner für den Versicherungsantrag.
AXA Partners versichert Wärmepumpen-Miete
Der “Viessmann Rechnungsschutz” in Kooperation mit AXA Partners steht ab sofort zur Verfügung. Neben dem Schutz von Wärmepumpen bietet AXA Partners für Viessmann Climate Solutions auch Lösungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher an.
uniVersa gibt Umstellungsgarantie und Umtauschrecht
Durch den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 1,0 Prozent erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab 01. Januar 2025 höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt.
AXA geht in der Unfallversicherung neue Wege
Das neue Produktkonzept basiert auf einem Tarif, einer Produktlinie, einer Gliedertaxe. und verzichtet auf die Gesundheitsprüfung. Neue zielgruppenspezifische Bausteine wie zum Beispiel für Kinder, den Öffentlichen Dienst oder das Gipsgeld runden bewährte Leistungen für den Unfallschutz optimal ab. Mit 21 von 21 Punkten hat der unabhängige Vergleicher tarifair die neue Unfallversicherung von AXA als Top-Tarif eingestuft.
Allianz Perspektive: Verbraucherzentrale unterliegt vor dem BGH
Die Verbraucherzentrale Hamburg stritt sich über zwei Instanzen mit der Allianz Leben über die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems bei der Rentenversicherung „Perspektive“. Der BGH bestätigte jetzt, wie schon das OLG Stuttgart, die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang.
Wartezeitaktion der DELA Lebensversicherung
Kunden, die vom 16. September bis zum 30. November 2024 eine Sterbegeldversicherung DELA sorgenfrei Leben mit Wartezeit-Tarif abschließen, erhalten bereits 9 Monaten früher den vollumfänglichen Versicherungsschutz. Im Aktionszeitraum wird die Wartezeit von 24 auf 15 Monate verkürzt.
Neue LV 1871 Basisrente: Einmalbeiträge für steueroptimierte Altersvorsorge
Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende können ab sofort größere Beträge steuerlich gefördert in die Basisrente der LV 1871 einzahlen. Auch in der Rentenphase profitieren sie von Kapitalmarktchancen.
Jupiter bringt ersten aktiven ETF für globale Staatsanleihen auf den Markt
Jupiter Asset Management erweitert sein Produktangebot und hat mit dem Jupiter Global Government Bond Active UCITS ETF (GOVE) seinen ersten aktiv verwalteten, börsengehandelten Fonds (ETF) aufgelegt. Die Einführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem White-Label-ETF-Spezialisten HANetf.
Ammerländer Versicherung: „Zum Produkt gehört mehr als der Tarif“
Die Ammerländer Versicherung hat zum Februar 2025 ihre Produktpalette in mehreren Sparten überarbeitet. Neben Anpassungen in der Fahrradvollkaskoversicherung (FVK) setzt der Versicherer auch in der Privathaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht auf erweiterte Leistungen. Gleichzeitig führt die anhaltende Schadeninflation zu Preisanpassungen und neuen Berechnungsgrundlagen, so das Unternehmen.
Wohngebäudeversicherung: uniVersa erweitert Schutzkonzept
Die uniVersa hat mit FLEXXhouse eine neue Wohngebäudeversicherung eingeführt, die drei Tarifvarianten, fünf Erweiterungsbausteine und eine optionale Allgefahrendeckung bietet. Kunden können ihren Versicherungsschutz individuell anpassen.
VHV erweitert FIRMENPROTECT Sach
Die VHV Allgemeine hat ihren gewerblichen Versicherungsschutz FIRMENPROTECT Sach überarbeitet und um über 30 neue Leistungen ergänzt. Der Tarif bündelt Gebäude-, Inhalts- und Autoinhaltsversicherung in einer Police und enthält erweiterte Deckungen für Elementarschäden, nachhaltige Investitionen und betriebliche Ausstattung. Neu ist zudem der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme.
Das DHBU Update: Einkommensschutz mit MEHR Leistung für ALLE
Unfälle und Krankheiten, wie zum Beispiel Burnout, Krebs oder Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat, können die Arbeitskraft unerwartet und jederzeit beeinträchtigen, die Stabilität des Einkommens gefährden. Verschiedenste Statistiken bestätigen dazu regelmäßig: Jede vierte Person wird im Laufe ihres Arbeitslebens einmal berufsunfähig und scheidet aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Durchschnittlich über alle Alter und ausgeübte Berufe.