Hinterbliebene machen den Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld regelmäßig geltend, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt es kaum.
Das im Juli 2017 eingeführte Hinterbliebenen- beziehungsweise Angehörigenschmerzensgeld hat sich nach Ansicht der deutschen Versicherer in der Praxis gut bewährt: Hinterbliebene machen den neuen Anspruch regelmäßig geltend und einigen sich meist einvernehmlich mit den Versicherungen über die Höhe der Zahlungen, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gerichtliche Auseinandersetzungen seien die Ausnahme.
Die seltenen Streitfälle basieren nach den bisherigen Erfahrungen der Versicherer vor allem darauf, dass das Gesetz das „persönliche Näheverhältnis“ zum Getöteten nicht auf nahe Angehörige beschränkt. „In einigen Fällen wollen Menschen auch dann Hinterbliebenengeld erhalten, wenn Bekannte, Paten oder sogar Sportfreunde getötet wurden. Das ist aber zurecht nicht Sinn der Regelung”, so Asmussen.
Bundesgerichtshof sieht Richtwert bei 10.000 Euro
Das Hinterbliebenengeld können Menschen beanspruchen, wenn eine ihnen besonders nahestehende Person getötet wurde, etwa nach Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen oder medizinischen Behandlungsfehlern. Als Richtwert sieht der Bundesgerichtshof einen Betrag von 10.000 Euro an, der im Einzelfall nach unten oder oben angepasst werden kann.
Das Geld ist vom Verursacher des Todesfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu bezahlen und soll das seelische Leid der Hinterbliebenen anerkennen. Bis zur Einführung des neuen Anspruchs konnten Hinterbliebene nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden (sogenannte „Schockschäden“).
Hintergrund
Der § 844 Absatz 3 BGB hat den Wortlaut:
„Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Neue Regionalklassen für 9,4 Mio. Autofahrer
Durch die aktuelle Auswertung ändern sich die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung für rund 9,4 Mio. Autofahrer: Für 49 Bezirke und rund 4,7 Mio. Autofahrer steigen die Klassen, 59 Bezirke und ebenfalls rund 4,7 Mio. Autofahrer profitieren von besseren Regionalklassen. Für die weiteren 305 Bezirke mit rund 33 Mio. Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt es bei den Regionalklassen des Vorjahres.
Versicherer: Leichtes Beitragsplus und verhaltener Optimismus
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich 2023 gut behauptet: Die Versicherer verbuchten über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 Prozent. Für dieses Jahr erwartet der Sektor vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 Prozent.
Unfallflucht darf nicht bagatellisiert werden
Versicherer fordern, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat bleiben sollte und lehnen eine Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. Die Unfallmeldung könnte aber deutlich bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Versicherer begrüßen Reform der Kfz-Haftpflicht
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler oder Aufsitzrasenmäher benötigen künftig eine eigene Versicherung. Für die Umstellung räumt der Gesetzgeber den Besitzern nun mehr Zeit ein. Aus Sicht der Versicherer eine gute Lösung.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Allianz-Konsortium vor Abschluss des Viridium-Deals – WTW sieht Belebung des Run-Off-Marktes
Die Übernahme von Viridium durch ein Allianz-geführtes Konsortium steht offenbar kurz vor dem Abschluss. WTW erwartet, dass der Deal den deutschen Run-Off-Markt nachhaltig beleben wird.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar
Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen.
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Aon-Marktprognose 2025: „Bürokratie bremst den Fortschritt aus“
Das Beratungsunternehmen Aon hat seine Marktprognose für den deutschen Versicherungsmarkt 2025 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Unternehmen müssen sich zunehmend mit komplexen und global vernetzten Risiken auseinandersetzen. Politische Unsicherheiten, hohe Kosten und der Klimawandel setzen Unternehmen unter Druck.