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Behandlungsfehler
Weitere News
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften.
KitzD66 / pixabay
10.10.2025
Urteile
BGH: Staat haftet für mögliche Impfschäden – nicht die Ärztin
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften. Die Verantwortung liegt beim Staat. Das Urteil hat Grundsatzcharakter für die Haftungsfrage bei Corona-Impfungen.
Chirurg-OP-183831212-DP-ArturVerkhovetskiy
22.04.2024
National
Schmerzensgeld bei Schäden durch ärztliche Behandlungsfehler
Laut der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) haben Fachärzte bundesweit 13.059 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Kommt es zu Schäden, besteht Anspruch auf Schmerzensgeld.
Lawyer and client sign variou financial legal contract to mediat
amnaj – stock.adobe.com
22.06.2023
Assekuranz
Angehörigenschmerzensgeld: Versicherer ziehen positive Bilanz
Hinterbliebene machen den neuen Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld regelmäßig geltend und einigen sich meist einvernehmlich mit den Versicherungen über die Höhe der Zahlungen. Gerichtliche Auseinandersetzungen stellen die Ausnahme dar.
Arzt-verzweifelt-121230908-AS-WavebreakmediaMicro
WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com
07.02.2023
Assekuranz
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Wenn ein Arzt eine falsche Entscheidung trifft, ist dies oft weitreichender als in anderen Berufen. Hier sind das Leben und die Gesundheit eines Patienten betroffen und infolge oftmals auch die eigene Existenz. Worauf Ärzte bei ihrer Absicherung achten sollten.
Vater-Kind-Hebamme-295360139-AS-motortion
motortion – stock.adobe.com
21.08.2020
Urteile
Behandlungsfehler: Hebamme haftet nicht persönlich gegenüber Belegarzt
Die Haftpflichtversicherung eines Belegarztes hat gegenüber einer Hebamme, die im Krankenhaus angestellt ist, keinen unmittelbaren Anspruch. Dies gilt dann, wenn der Geburtsschaden sowohl über die Versicherung des Arztes als auch über die des Krankenhauses der Hebamme versichert ist. Die Haftpflichtversicherung des Arztes muss sich vorrangig an die Versicherung der Klinik wenden.
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Orlando Florin Rosu / fotolia.com
18.01.2019
Marketing & Vertrieb
SDK-Gesundheitsberatung für alle Kunden offen
Die hausinterne Gesundheitsberatung der Süddeutschen Krankenversicherung a. G. (SDK) steht nun allen Kunden zur Verfügung. Dabei geben die SDK-Mitarbeiter nicht nur zu Krankheiten und Behandlungen, sondern beispielsweise auch zu Schwerbehinderung, Pflege oder rechtlichen Themen Hilfestellung.