Für die deutschen Versicherungsmakler ist es deutlich zu früh, sich über die Abkehr der EU-Kommissarin McGuinness von einem generellen Provisionsverbot in der EU zu freuen. In dem Entwurf sind U-Boote versteckt, die einer genauen Analyse bedürfen.
„Wie bereits durch den VOTUM Verband kommuniziert, steckt der Teufel im Detail: er findet er sich auf Seite 89 des EU-Entwurfs. Recht harmlos versteckt sich der vorgesehen neue Artikel 30 der IDD. Schnell überlesen, hat es aber der Artikel 30 Absatz 8 in sich“, meint Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.
Denn dort heißt es:
„(8) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Versicherungsvermittler, wenn er den Kunden darüber informiert, dass die Beratung auf unabhängiger Basis erfolgt, folgendes tun muss:
- eine hinreichend große Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten bewerten, die hinsichtlich ihrer Art und ihrer Produktanbieter hinreichend diversifiziert sind, um zu gewährleisten, dass die Ziele des Kunden in geeigneter Weise erreicht werden können; und sich nicht auf Versicherungsprodukte beschränken, die von Unternehmen ausgegeben oder angeboten werden, die enge Verbindungen zum Vermittler haben.
- keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden.“
- assess a sufficiently large number of insurance products available on the market which are sufficiently diversified with regard to their type and product providers to ensure that the customer’s objectives can be suitably met and shall not be limited to insurance products issued or provided by entities having close links with the intermediary.
- not accept and retain fees, commissions or any monetary or non-monetary benefits paid or provided by any third party or a person acting on behalf of a third party in relation to the provision of the service to customers.”
Der englische Originaltext lautet wie folgt:
“(8) Member States shall require that, where an insurance intermediary informs the customer that advice is given on an independent basis, the intermediary shall:
Es entspricht nicht erst seit dem Sachwalter-Urteil des BGH der ständigen Rechtsprechung, dass der Versicherungsmakler gegenüber seinen Kunden zur unabhängigen Vermittlung verpflichtet ist. Sollte diese Regelung daher unverändert umgesetzt werden, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen, klärt Martin Klein auf.
Es sollte weiterhin allen Vermittler in der EU möglich sein, sowohl gegen Provision als auch auf Honorarbasis tätig zu werden. Der VOTUM Verband wird sich weiterhin entschlossen für das duale Vergütungssystem einsetzen.
Das Fazit des VOTUM Verbands fällt eindeutig aus: „Der europäische Markt kennt kaum ein weiteres Land, in dem der Marktanteil von Makler so groß ist wie in Deutschland. Dies zeigt, dass eine Regelung, die in der gesamten EU einheitlich gilt, nicht auf die spezifischen Märkte der einzelnen Länder Rücksicht nehmen kann."
Es sollte weiterhin allen Vermittler in der EU möglich sein, sowohl gegen Provision als auch auf Honorarbasis tätig zu werden. "Der VOTUM Verband wird sich weiterhin entschlossen für die Dualität der Vergütungssysteme einsetzen!“, so Klein.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler
Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.
Vergütung sollte nicht durch Verbote gesteuert werden
Sowohl Provisions- als auch Honorarberatung haben ihre Daseinsberechtigung. Bei einer transparenten Beratung und einem gleichberechtigten Nebeneinander regelt letztlich der freie Markt, welche Vergütungsform gewählt wird und das zum Vorteil aller am Prozess Beteiligten.
Doppelwumms in der Lebensversicherung erschüttert die Branche
Die deutschen Versicherer scheinen von zwei Entwicklungen regelrecht in die Zange genommen: Zum einen bedarf es infolge der EU-Kleinanlegerstrategie einer Vertriebsumorganisation, zum anderen müssen sie aufgrund des neuen BaFin-Merkblatts ihre Produktpalette überarbeiten.
Gemeinsame Erklärung der Verbände zur EU-Kleinanlegerstrategie
In einer gemeinsamen Erklärung üben mehrere Verbände der europäischen Finanz- und Versicherungsbranche klare Kritik am Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie und zeigen damit bereits am Anfang der Konsultationsfrist signifikante Fehler und Probleme des Entwurfes auf.
Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie könnte konterkariert werden
Sowohl auf Anleger*innen als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche kommen erneut einige wesentliche Veränderungen zu. Gleichzeitig bleibt bei einigen Punkten weiterhin ein großer Interpretationsspielraum, der zu Rechtsunsicherheit führen könnte und weiterer Spezifizierung bedarf.
AfW-Wahlprüfsteine: Letzte Aktualisierungen
Finanzentscheidungen in Partnerschaften: Wer hat das Sagen?
Männer und Frauen bewerten ihre Finanzverantwortung unterschiedlich – eine Verivox-Umfrage zeigt große Wahrnehmungsunterschiede.
Fondskongress 2025 in Mannheim: Neue Trends und alte Herausforderungen
Der Fondskongress 2025 hat einmal mehr bewiesen, dass die Investmentbranche im stetigen Wandel ist. Zwei Tage lang trafen sich führende Experten, Finanzberater und Asset Manager im Congress Center Rosengarten in Mannheim, um über die Zukunft der Finanzwelt zu diskutieren.
Inflation frisst Sparzinsen auf – Festgeld-Realzins wieder negativ
Festgeld bringt Sparerinnen und Sparern im Durchschnitt nicht mehr genug Rendite, um die Inflation auszugleichen. Laut einer aktuellen Verivox-Auswertung liegt der Realzins erstmals seit einem Jahr wieder im negativen Bereich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich gegen den schleichenden Wertverlust zu schützen.
Finanzplanung auf dem Tiefpunkt: Nur 26 Prozent der Deutschen planen ihre Finanzen aktiv
Die finanzielle Absicherung wird in Zeiten unsicherer Rentensysteme und wachsender Altersarmut immer wichtiger. Dennoch haben nur 26,3 Prozent der Menschen in Deutschland einen Finanzplan für 2025, wie eine aktuelle Umfrage der LV 1871 zeigt.
Die beliebtesten Geldanlagen 2024/2025
Immobilien, Tagesgeld, Gold und Fonds sind die Favoriten der Deutschen für das kommende Jahr. Sicherheit bleibt der wichtigste Faktor bei der Geldanlage.
Revolut startet kostenfreie ETF-Sparpläne in Deutschland
Das Fintech Revolut bietet seinen Kunden in Deutschland ab sofort die Möglichkeit, kostenfreie ETF-Sparpläne zu nutzen. Damit erweitert das Unternehmen sein Angebot im Bereich Kapitalmarktanlagen.