Steuerzahlungen sorgen bei deutschen Handwerksbetrieben oft für den höchsten Abfluss an Liquidität. Auch wegen ihrer meist nicht sehr großen Gewinnspanne haben sie daher ein besonderes Interesse daran, weniger Steuern zu bezahlen. Was vielen Handwerkern nicht bewusst ist: Sie können jährlich viel Geld sparen, wenn sie bei der Steuer einige Dinge beachten.
Ein Beitrag von Soufian El Morabiti, Steuerstratege bei GoldmanTax
Soufian-el-Morabiti-2023-GoldmanTaxGMT Steuerberatungsgesellschafts mbHRechtsform, Sonderabschreibungen, steuerfreie Sachbezüge für Mitarbeiter: Gerade Handwerker haben hier dutzende Möglichkeiten. Betriebe können mit den passenden Maßnahmen und etwas an Hintergrundwissen viele Steuerzahlungen einsparen. Mit diesen sieben Tricks können Handwerksbetriebe mehrere tausend Euro Steuern im Jahr sparen.
1. Investitionsabzugsbetrag nutzen
Für Handwerksbetriebe ist zunächst der Investitionsabzugsbetrag eine gute Möglichkeit zur Steuereinsparung: Mit diesem kann bereits im laufenden Wirtschaftsjahr ein Teil der voraussichtlichen Ausgaben für die nächsten drei Jahre abgerechnet werden. Nutzen können die Unternehmen den Investitionsabzug für alle zukünftigen Anschaffungen von abnutzbaren beweglichen Gütern wie Büromöbeln, Maschinen und Fahrzeugen.
Laut § 7g Abs. 1 EStG dürfen sie hier bis zu 50 Prozent ihrer Investitionskosten abziehen, auch wenn es sich um gebrauchte Güter handelt. Mit dieser einfachen Maßnahme können Handwerksbetriebe ihren Gewinn bereits entscheidend mindern und so die Steuerbelastung senken, ohne tatsächlich sofort Geld auszugeben. Dadurch wandeln sie die Steuerlast in Vermögen um.
2. Sonderabschreibungen
Viele Handwerksbetriebe erwirtschaften zudem weniger als 200.000 Euro Gewinn im Jahr und können daher zusätzlich das Instrument der Sonderabschreibung nutzen.
Dabei können die Unternehmen zusätzlich zu ihren linearen Abschreibungen noch einmal 20 Prozent der Anschaffungskosten für bewegliche Güter wie Maschinen und Firmenfahrzeuge als Sonderabschreibung zusätzlich geltend machen. Diese Abschreibung kann innerhalb von fünf Jahren vorgenommen werden und gerade kleineren Betrieben bei der Steuerersparnis helfen.
3. Gehalt des Geschäftsführers optimieren
Viele Unternehmer leben vollkommen für den Betrieb und sehen davon ab, sich als Geschäftsführer ein laufendes Gehalt zu zahlen. Hier wird jedoch unnötig der Grundfreibetrag der Einkommensteuer in Höhe von 10.908 Euro – Stand 2023 – an den Fiskus verschenkt.
Wer sich hier mindestens 1.000 Euro Gehalt im Monat auszahlt, kann den Freibetrag nutzen und so den Betrieb mittelbar steuerlich entlasten. Auf der anderen Seite sollten Geschäftsführer mit einem hohen Gehalt daran denken, die Zahlungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten anzupassen: Auch wenn sie einmal nicht in der Lage sind, sich das Gehalt tatsächlich auszuzahlen, müssten sonst die Steuern dennoch abgeführt werden.
4. Rückstellungen prüfen
Obwohl die Handwerksbetriebe die Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen kennen und nutzen, werden in den Jahresabschlüssen meist nur zwei oder drei zukünftige Verbindlichkeiten aufgeführt. Daher sollte hier auf die Suche nach weiteren möglichen Risiken gegangen werden: Dies können alle möglichen finanziellen Verpflichtungen sein, deren genauer Betrag jedoch noch nicht sicher ist.
So fordern manche Kunden bereits frühzeitig Nachbesserungen – die Handwerksbetriebe können in diesem Fall zu erwartende Leistungen in ihre Bilanz aufnehmen und entsprechende Rückstellungen für die zu erwartenden Arbeiten bilden.
Diese Rückstellungen spielen nicht nur in der Jahresbilanz eine Rolle, sondern können dem Finanzamt auch unter dem Jahr zur Senkung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer präsentiert werden.
5. Bestände abwerten
Immer genutzt werden sollte auch die Möglichkeit, über eine Inventur die Lagerbestände abzuwerten. So können etwa nicht verwendete Halbfabrikate, Rohstoffe und Saisonware abgewertet werden, wenn sie nicht mehr zum ursprünglich kalkulierten Preis absetzbar sind. Hier werten die Unternehmen dann alle Waren auf den Marktwert ab, den sie abzüglich der üblichen Gewinnspanne haben. Die so erzielte Gewinnminderung spart wiederum Steuern.
6. Rechtsform ändern
Wer als selbständiger Handwerker, als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig ist, sollte zudem seinen Gewinn im Auge behalten: Ab einer Gewinnsumme von 80.000 Euro im Jahr zahlen Betriebe in diesen Rechtsformen höhere Steuern als Kapitalgesellschaften.
Daher sollten Unternehmer spätestens mit Erreichen dieser Gewinnspanne in Betracht ziehen, in eine andere Rechtsform zu wechseln, etwa die GmbH oder eine Holding-Struktur. Diese Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich auch innerhalb von acht Monaten noch rückwirkend möglich.
7. Steuervorauszahlungen senken
Neben Abschreibungen, Rückstellungen und Lohnoptimierungen kann auch eine Absenkung der Vorauszahlungen für mehr Liquidität im Unternehmen sorgen. Hierfür ist ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt ausreichend.
Für eine erfolgreiche Absenkung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen müssen die Betriebe nur glaubhaft machen, dass entsprechende Gründe wie Mindereinnahmen oder größere Investitionen im laufenden Jahr zu erwarten sind.
Schließlich sind auch noch viele weitere Maßnahmen wie die Rechnungsabgrenzung oder die Pauschalversteuerung von Lohn-Sachbezügen oder sogar steuerfreie Lohnbestandteile möglich, um die eigene Steuerlast merklich zu senken. Wenn Handwerksbetriebe jedoch die hier dargelegten Tricks voll ausschöpfen, können sie bereits sehr viele Steuern im Jahr einsparen.
Zum Autor
Soufian El Morabiti entwickelt zusammen mit Ali Doygun mit GoldmanTax intelligente Steuerstrategien für den Mittelstand. Die beiden Steuerprofis haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Steuerberatung zu revolutionieren und Mittelständlern dabei zu helfen, den niedrigsten Steuersatz zu erhalten, der für sie möglich ist. Dabei setzt die Steuerkanzlei GoldmanTax auf die Steuerstrategien der erfolgreichsten Konzerne.