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Rauchwarnmelder
Weitere News
Rauchmelder-61162540-AS-gopixa
gopixa – stock.adobe.com
03.01.2023
4 Wände
Rauchmelder-Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter umlegbar
Vermieter müssen den Wohnraum auf eigene Kosten mit gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ausstatten. Auch wenn Rauchmelder nicht gekauft, sondern gemietet werden, können anfallenden Kosten nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.
Rauchmelder-315874-PB-PublicDomainPictures
PublicDomainPictures / pixabay.com
26.02.2019
4 Wände
Einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern zulässig
Wohnungseigentümer können den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof.