Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Betriebskostenverordnung
Weitere News
Rauchmelder-61162540-AS-gopixa
gopixa – stock.adobe.com
03.01.2023
4 Wände
Rauchmelder-Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter umlegbar
Vermieter müssen den Wohnraum auf eigene Kosten mit gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ausstatten. Auch wenn Rauchmelder nicht gekauft, sondern gemietet werden, können anfallenden Kosten nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.
Holzfaeller-3459415-PB-kristasheppard
kristasheppard / pixabay.com
06.02.2019
4 Wände
Baumfällkosten dürfen nicht auf Betriebskosten umgelegt werden
Die Kosten für das Fällen eines maroden Baums im Garten eines Mietshauses kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, entschied Landgericht Berlin.