In Zeiten niedriger Zinsen und hoher Inflation sind auch in der betrieblichen Altersversorgung Produkte mit Fondsanbindung gefragt. Über deren Zulässigkeit in der rückgedeckten Unterstützungskasse herrschte Unklarheit, da letzte Äußerungen des BMF zu diesem Thema aus dem Jahr 1998 stammten.
In einem Schreiben an den GDV hat das BMF nun klargestellt, dass auch fondsgebundene Versicherungen mit garantierten Mindestleistungen als Rückdeckungsversicherung bei Unterstützungskassen steuerlich zulässig sind.