Verkehrssünden im Ausland schmälern die Reisekasse

Strengere Vorgaben, höhere Strafen: Wer im Ausland Auto fährt, sollte die dortigen Verkehrsregeln kennen. In einigen europäischen Ländern sind bei Verstößen 500 Euro oder deutlich mehr fällig. Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

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Rund die Hälfte der Deutschen fährt mit dem eigenen Auto in Urlaub. Andere nehmen vor Ort einen Mietwagen. Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung, mahnt zur Vorsicht:

Was vielen nicht bewusst ist: Die Verkehrsregeln unterscheiden sich in den europäischen Ländern zum Teil erheblich. Zudem ändern sich die Regelungen mitunter je nach Tageszeit und Wetterlage.

Auf einigen österreichischen Autobahnen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer beispielsweise nachts langsamer fahren. In Italien oder Frankreich gelten besondere Beschränkungen bei Nässe und Regen. Auch Fahranfängerinnen und Fahranfänger müssen sich auf Sonderregeln einstellen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. R+V-Experte Kretschmer erklärt, dass Reisende auch dann Strafen bezahlen müssen, wenn sie eine bestimmte Regel nicht kannten. Da helfe nur, sich im Vorfeld umfassend zu informieren.

Vollstreckung ab 70 Euro

Seit 2010 werden die Bußgelder aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland konsequent vollstreckt. Ab 70 Euro unterstützen die deutschen Behörden dabei. Der Betrag gelte inklusive Verfahrenskosten, warnt Kretschmer. Dadurch sei er schnell erreicht - selbst bei kleinen Verkehrsverstößen. Eingetrieben werden aber grundsätzlich nur Geldbeträge. Fahrverbote können nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden, und auch die Punkte kommen nicht in die Flensburger Verkehrssünderdatei. Eine Ausnahme ist das beliebte Urlaubsland Österreich: Hier liegt die Grenze schon bei 25 Euro plus Verwaltungskosten.

Spezielle Regelungen in einigen Ländern

Große Unterschiede zwischen den europäischen Ländern gibt es bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und den Geldbußen. Hier ist die Schweiz besonders teuer. Bei schweren Verkehrsverstößen sind bis zu 10.000 Schweizer Franken möglich – also rund 9.300 Euro. Der Experte erläutert:

Wer auf einer Autobahn statt der erlaubten 120 Stundenkilometer 200 fährt, wird als Raser eingestuft. Es drohen ein Jahr Haft, und das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Hinzu kommen ganz spezielle Regelungen: So verlangt Spanien zwei Warndreiecke in allen einheimischen Fahrzeugen und damit auch in Mietwagen. Urlauberinnen und Urlauber sollten dies direkt bei der Anmietung klären. In Griechenland hingegen können Touristinnen und Touristen schnell eine Parksünde begehen: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie in der Mitte gelten nur in ungeraden Monaten, die mit zwei Linien in geraden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

  • Warnwesten sollten zur Standardausrüstung gehören. In den meisten Ländern sind sie bereits Pflicht.
  • Drastische Strafen drohen Autofahrerinnen und Autofahrern bei Alkohol am Steuer. In Italien kann das Auto enteignet und zwangsversteigert werden. In Spanien wird eine alkoholisierte Autofahrt unter Umständen mit Gefängnis bestraft.
  • Telefonieren am Steuer ist seit 2018 in allen europäischen Ländern verboten. Als letztes Land hat Schweden diese Regelung erlassen.
  • In Österreich kann die Polizei eine "Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro verlangen, wenn sie bei einem Bagatellunfall unnötigerweise gerufen wurde.
  • In Spanien gibt es 50 Prozent Rabatt auf Bußgelder, wenn sie innerhalb von 20 Tagen bezahlt werden. Andersherum in Griechenland: Die Geldbußen verdoppeln sich, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen beglichen werden. Wer über eine rote Ampel fährt, muss dann 1400 statt 700 Euro bezahlen.
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