Nachdem die Übergangsregelungen zwischen Großbritannien und der EU zum Jahresende 2020 ausgelaufen sind, sollten Autofahrer die Grüne Karte mitführen, wenn sie auf die Insel reisen - und darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn bei einem Unfall wird es komplizierter, warnt das R+V-Infocenter.
Den Versicherungsschutz nachzuweisen geht einfach und unkompliziert mit der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr, im allgemeinen Sprachgebrauch Grüne Karte genannt. Autobesitzer erhalten dieses Dokument kostenlos von ihrer Kfz-Versicherung.
Hans-Peter Luckhaupt, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung, erläutert dazu:
"Seit dem 1. Januar könnten die britischen Behörden von EU-Bürgern bei der Einreise verlangen, dass sie ihren Versicherungsschutz nachweisen."
Innerhalb der Europäischen Union können sich deutsche Autofahrer, die im Ausland durch ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land geschädigt werden, an den deutschen Repräsentanten des gegnerischen Haftpflichtversicherers wenden.
Luckhaupt erläutert weiter:
"So können sie Ansprüche auf Schadensersatz schneller und einfacher geltend machen."
Nach dem Brexit sieht das anders aus. Wenn Deutsche bei einer Reise nach England, Schottland, Wales oder Nordirland in einen Unfall verwickelt werden, ist ihr Ansprechpartner jetzt ausschließlich der britische Versicherer.
Dann brauchen die Autofahrer in vielen Fällen einen britischen Anwalt, der sie unterstützt. Doch das kann zeitraubend und teuer werden, vor allem wenn eine Klage notwendig ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist bei Reisen nach Großbritannien daher auf jeden Fall sinnvoll.
Bei einem Unfall mit einem britischen Fahrzeug in Deutschland ändert sich jedoch nichts: Hier besteht weiterhin die Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin.
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