Die Bundesärztekammer und die Private Krankenversicherung haben zusammen mit der Beihilfe in jahrelanger intensiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit den gemeinsamen Entwurf für eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weitgehend fertiggestellt.
Derzeit wird eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vorbereitet, auf deren Grundlage dann die endgültige Einigung erfolgen soll.
Das rechtliche Regelwerk ist bereits komplett fertiggestellt und konsentiert. Unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden die Leistungsbeschreibungen erarbeitet – damit ist der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt rund 5.600 Ziffern präzise definiert.
Auch die Verhandlungen über die Preise laufen derzeit intensiv. Nun geht es darum, die Auswirkungen auf die Ärztinnen und Ärzte und die Versicherten abzusichern. Wir sind uns einig, diese Restarbeiten in der bewährten Gemeinsamkeit sorgfältig und schnell zu beenden.
Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, diesen Konsens der Beteiligten umzusetzen. Der gemeinsam von Ärzteschaft sowie PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die ‚sprechende Medizin‘, also die persönliche Zuwendung der Ärztinnen und Ärzte zu ihren Patientinnen und Patienten.
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Das PKV-Angebot zeichnet sich durch ein größtenteils hohes Bedingungsniveau aus. Die weitere Differenzierung der Bausteine ermöglicht es, Bedarfe noch individueller zu bedienen, fordert aber die Vermittlung: einzelne Bausteine müssen noch genauer verglichen und aufeinander abgestimmt werden.
M&M: PKV-Volltarife mit gutem Beitragsniveau
22 Krankenkassen erhöhen mitten im Jahr den Beitrag
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Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung beenden
Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Versicherungspflichtgrenze soll auf 73.800 Euro steigen. Die massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV stärker als bisher.
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