Wie im vergangenen Jahr hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr Konzept der Markstandards in der BU wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2022“ wurden 43 Tarife von 16 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland beziehungsweise in Österreich angeboten werden.
Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.
Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.
An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 21 Tarife von 9 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Die Zahl der zertifizierten Tarife hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenso verringert, wie die Zahl der Anbieter. Der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz erläutert:
Die Zahl der Anbieter ist gegenüber dem Vorjahr erneut zurückgegangen. Alleine dadurch haben sich einige Veränderungen in den Marktstandards ergeben.
Jedoch habe es auch unabhängig davon eine Verbesserung der Bedingungen im Falle der anlassunabhängigen Nachversicherungsoption gegeben, die nun zum Standard geworden sei, so Dr. Schulz.
Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt, dass durch die zunehmende Beliebtheit und Verbreitung der Grundfähigkeitsversicherung, sich auch aus dieser Richtung der (Qualitäts-) Druck auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhöhe.
Aufgrund der beschriebenen Veränderungen haben sich die Analysten von infinma dazu entschieden, zwei Kriterien in den Marktstandards auszutauschen: Die Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie der Leistungszeitpunkt sind entfallen. Dafür wurde die Verlängerungsoption neu aufgenommen. Ebenfalls neu in den Marktstandardkriterien ist die Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU.
Auf der einen Seite sei es verständlich, wenn Versicherer sich bei der Definition des Leistungsfalls nur ungern an gesetzliche Regelungen anlehnen, die sie selber nicht beeinflussen können. Auf der anderen Seite sei es für Vermittler und Kunden unverständlich, wenn die ohnehin sehr hohen Hürden der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht für einen positiven Leistungsentscheid des privaten Versicherers ausreichen sollen, sieht Schulz hier noch Verbesserungspotential bei zahlreichen Anbietern.
Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sogenannte EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien.
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