Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches und branchenweit anerkanntes Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen.
Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2023“ wurden 41 Tarife von 15 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland beziehungsweise in Österreich angeboten werden.
Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.
Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden.
Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.
An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 19 Tarife von 9 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Die Zahl der zertifizierten Tarife hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenso weiter verringert, wie die Zahl der Anbieter.
Sinkende Anbieterzahl
„Erneut ist die Zahl der Anbieter gegenüber dem Vorjahr um einen zurückgegangen. Zwar gab es auch in diesem Jahr einige Verbesserungen in den Bedingungen und die BU-Umtauschoption beispielsweise könnte schon im nächsten Update zum Marktstandard werden“, erläutert der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.
Dennoch könne sich die EU nicht als Alternative zur BU durchsetzen. Einerseits seien die Prämienunterschiede zur BU in vielen Berufen einfach zu gering, so Schulz weiter. Problematisch bleibe es aber auch, dass nach wie vor viele Versicherer den Bescheid über die Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht als Leistungsvoraussetzung anerkennen.
Das mag zwar aus Sicht der Versicherer verständlich sein, sei aber im Hinblick auf die Akzeptanz der EU bei Vertrieblern und Kunden sicher nicht dienlich, befindet Dr. Jörg Schulz.
Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt: „Eigentlich schade. Wenn der Kunde versteht, wie das Produkt funktioniert und unter welchen Umständen eine Leistung erfolgt, will er es nicht mehr haben. Diese Erfahrung haben in den letzten Jahren viele Berater gemacht.“
Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen im Markt der Arbeitskraftabsicherung stellen die infinma-Analysten zudem fest, dass sich aktuell die Versicherer eher auf die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU zu fokussieren scheinen. Nicht zuletzt erscheinen die Leistungsauslöser in der GF vielen Kunden und Vermittlern eingängiger und auch eher erreichbar als die in der EU zu sein.
Fazit
Gerade im Vergleich zu dem auch in der Breite sehr hohem Niveau der Bedingungen in der BU-Versicherungen sehen die Analysten von infinma in der EU noch einiges an Verbesserungspotential. Die Zurückhaltung vieler Anbieter im Bereich der EU scheint auch daran zu liegen, dass sie selber nicht oder nicht mehr an einen durchschlagenden Erfolg dieser Absicherungsmöglichkeit glauben.
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