Auch in diesem Jahr bietet die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für alle Interessierten eine Intensiv-Weiterbildung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Weil es wie immer neben ganz aktuellen Themen auch einen nahezu unerschöpflichen Fundus interessanter Informationen und wissenswerter Hintergründe gibt, wurde auch dieses Mal für den bAV-Workshop ein ganzer Tag eingeplant.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit einigen Jahren durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung des Versicherungsmaklers.
Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch für die Behandlung von Sonderfällen detaillierte Regelungen schaffen müssen. Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten.
Der Spezialist für die betriebliche Altersversorgung, Herr Markus Kirner, wird als Referent den spannenden Workshop 05.04.2022 von 10:00 bis 17:00 Uhr online gestalten.
Um allen Unwägbarkeiten - soweit wie möglich - vorzubeugen, wird der Workshop wie auch schon im Vorjahr über Microsoft Teams stattfinden.
Vortragsthemen kurz zusammengefasst:
- Inhalt ist unter anderem eine Nachlese zum BRSG („Zuschusspflicht noch nicht richtig umgesetzt: Mögliche Rechtsfolgen und Fallstricke für Makler und Arbeitgeber“).
- Scheidung, Privatinsolvenz oder Insolvenz des Arbeitgebers haben Auswirkungen auf alle Formen der Altersvorsorge. Wie weit und wie lange ist diese sicher vor dem Zugriff Dritter (Ämter, Insolvenzverwalter, Versorgungsausgleichsberechtigte etc.)?
- Gesetzliche Rentenversicherung als Renditeobjekt: Wie Corona die gesetzliche Rentenversicherung zur äußerst lukrativen Vorsorge macht.
Aus der Welt der bAV:
- Beitragserhaltungsgarantien im Sinkflug – 90 Prozent, 80 Prozent, 60 Prozent oder doch gleich 0 Prozent? Auswirkungen auf die Beratungspraxis des Vermittlers und Haftungspotentiale der Arbeitgeber.
- Tariföffnungsklausel im BetrAVG: Wo enden die Gestaltungsrechte von Tarifverträgen?
- BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Wie unterschiedliche Auslegungen zu neuen Unklarheiten führen und warum doch eigentlich alles ganz klar erscheint.
- „Aktuelles aus der Rechtsprechung“.
Sollten Sie noch weitere interessante Themenvorschläge oder vor allem auch -wünsche haben, dann können Sie diese gerne noch rechtzeitig bei der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte einreichen.
Für diejenigen, die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte erst einmal näher kennenlernen möchten, ist als Aufwandsentschädigung ein Pauschalbetrag in Höhe von 299,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten. Teilnehmer mit einem Dauerberatungsmandat nehmen schon jetzt umfangreiche Serviceleistungen in Anspruch, so reduziert sich die Aufwandsentschädigung auf einen Betrag in Höhe von 99,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Geplant ist, diesen Workshop wieder in einer recht überschaubaren Gruppe durchzuführen, um sicherstellen zu können, dass individuelle Fragen auch umfassend beantwortet werden können.
Erforderlich ist natürlich eine verbindliche Anmeldung bei Frau Karstens an unter karstens@kanzlei-michaelis.de.
Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte ist davon überzeugt, dass sich eine Teilnahme an dieser höchst informativen Weiterbildungsveranstaltung für Praktiker auszahlt - auch wenn man bereits im letzten Jahr dabei gewesen sein sollte. Auch wenn man bereits selbst bAV-Experte sei, sollten man diese Weiterbildungsveranstaltung nicht verpassen!
Für die Teilnahme wird ein Weiterbildungszertifikat zum Nachweis Ihrer absolvierten Weiterbildungsstunden ausgestellt.
Themen:
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