Auch in diesem Jahr bietet die Kanzlei Michaels Rechtsanwälte für alle Interessierten eine Intensiv-Weiterbildung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Weil es wie immer neben ganz aktuellen Themen auch einen nahezu unerschöpflichen Fundus interessanter Informationen und wissenswerter Hintergründe gibt, wird auch dieses Mal für den bAV-Workshop ein ganzer Tag eingeplant.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Stetige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen stellen alle an der Einrichtung und der laufenden Betreuung Beteiligten daher regelmäßig vor Herausforderungen.
Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung des Versicherungsmaklers, denn die bAV besteht eben entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse.
Spätestens bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde den meisten Arbeitgebern bewusst, dass sie für die saubere Umsetzung der Belegschaftsversorgung auf kompetente Hilfestellung angewiesen sind, um sich im Regelungsdschungel der bAV zurecht zu finden.
Dabei steht immer im Vordergrund , Haftungsrisiken des Arbeitgebers zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten, zugleich aber auch ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben.
Der Spezialist für die betriebliche Altersversorgung der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Herr Markus Kirner, gestaltet zu diesem umfassenden Thema am 18.04.2023 von 10:00 bis 17:00 Uhr online einen spannenden Intensiv-Workshop. Wie von vielen Mandanten gewünscht wird dieser, wie auch schon in den letzten Jahren, über Microsoft Teams stattfinden lassen.
Es sollen Aspekte vermittelt werden, die Vermittlern in der Beratungspraxis weiterhelfen, auf dem aktuellen Stand zu sein und auch manchmal eher unbekannte Fallstricke zu vermeiden.
Vortragsthemen kurz zusammengefasst
- Bermudadreieck der Entgeltumwandlungsberatung? Auswirkungen für Minijob, Midijob und Grundrente
- Basisrente als perfekte Ergänzung einer bAV: wenn eigentlich inkompatible Systeme sich plötzlich perfekt ergänzen
- Insolvenzfall: Handlungsoptionen und Fehlervermeidung im Zusammenhang mit Unterstützungskassen- und Pensionszusagen
- Betriebliche Altersversorgung bei Personengesellschaftern
- Nachhaltigkeitsabfragen in der bAV: erforderlich oder vernachlässigbar?
- Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen: für wen, warum und wie ist es richtig/wichtig?
- Pensionszusagen: Unterschiedliche Auswirkungen von Formen der Finanzierung der Zusagen auf die Unternehmensbilanzen.
- Aktuelles: nicht nur aus der Rechtsprechung
Sollten noch weitere interessante Themen gewünscht werden, dann können diese gerne rechtzeitig bei der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte eingereicht werden.
Anmeldung
Für diejenigen, die die Kanzlei erst einmal näher kennenlernen möchten, ist als Aufwandsentschädigung ein Pauschalbetrag in Höhe von 299,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten. Wer bereits ein Dauerberatungsmandat hat, entrichtet eine reduzierte Aufwandsentschädigung von 99,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).
Um sicherzustellen, dass individuelle Fragen auch umfassend beantwortet werden können, ist eine überschaubare Gruppengröße von 35 Teilnehmer geplant.