Hilfestellung zu Geldwäschegesetz-Novellierung

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. haben gemeinsam Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese nun allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung.

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Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) erfährt ständig Verschärfungen. Sehr umfangreich 2017, 2020 und nun auch wieder zum 1. August 2021.

Die diversen Novellierungen und Anpassungen werfen in der Anwendung eine Vielzahl von Fragen auf – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Um den unabhängigen Finanzberatern bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die beiden Verbände erneut gemeinsam eine Lösung erarbeitet.

Norman-Wirth-2017-Wirth-Rechtsanwaelte-AfWNorman-Wirth-2017-Wirth-Rechtsanwaelte-AfW Norman Wirth, AfW-Vorstand und Rechtsanwalt

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter (disphere interactive gmbH) haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten  Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth (Wirth Rechtsanwälte) einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst.

Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und VOTUM heruntergeladen werden.

Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens von AfW und VOTUM nun mit gutem Beispiel vorangehen, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Martin-Klein-2021-VOTUMMartin-Klein-2021-VOTUM Martin Klein, Vorstand, VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.

Und VOTUM-Vorstand Martin Klein betont, dass die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche sichere. Die Verhinderung von Geldwäsche habe eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung.

Die unabhängigen Vermittler müssen sich hierbei ihrer Verantwortung bewusst sein, auch wenn ihr Geschäftsmodell zumeist auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden beruht und daher für Missbrauch weniger anfällig ist als Prozesse mit anonymen und unpersönlichen Abwicklungen.

Im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK setzen sich AfW und VOTUM zudem dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist.

Ergänzt wird die Informationsoffensive des AfW und VOTUM durch eine Gemeinschaftsveranstaltung, unterstützt von disphere interactive gmbH, Rechtsanwaltskanzlei Martin Klein und Wirth Rechtsanwälte, mit einem für alle Interessierte offenen, kostenfreien Webinar am 24. August 2021, 10.00 Uhr. Hier geht es zur Anmeldung.

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben eine umfangreiche FAQ-Liste zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet. Die Übersicht steht nun allen Versicherungsvermittler*innen und unabhängigen Finanzdienstleister*innen zur Verfügung.
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