Die meisten Unternehmen schicken wieder Personal über die Grenzen und bereiten Mitarbeitereinsätze im Ausland vor. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Auslandsexperte BDAE.
Pandemien wie gegenwärtig die Corona-Krise sind für Unternehmen weltweit aktuell das größte Geschäftsrisiko. Das hat das Allianz Risk Barometer 2021 ergeben und dürfte für niemanden eine überraschende Erkenntnis sein. Besonders schwer zu greifen ist dieses Risiko, weil es als kaum berechenbar und somit auch nur schwer versicherbar gilt.
Die Auswirkungen einer Pandemie wie Covid-19 auf die Geschäftstätigkeiten sind gewissermaßen multifaktoriell: Sie betreffen unter anderem die Gesundheit von Mitarbeitern im In- und Ausland, sorgen für Schwierigkeiten beim internationalen Mitarbeitertransfer und bei der Rekrutierung von Fachpersonal im Ausland.
Ferner bedeuten Pandemien Einschränkungen in der Bewegungs- und Reisefreiheit – wodurch Geschäftsreisen und Entsendungen ins Ausland stark betroffen sind –, ziehen aber auch handfeste Produktions- und Lieferkettenunterbrechungen nach sich.
Auslandskrankenversicherungen müssen Covid-19-Risiken abdecken
Die auf Auslandsversicherungen und Auslandsentsendungen spezialisierte BDAE Gruppe hat vor allem zwei drängende Probleme von international agierenden KMU wie auch Konzernen identifiziert: Das eine betrifft die deutlich gestiegenen Anforderungen an eine Auslandskrankenversicherung inklusive des medizinischen Transports im Rahmen der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das andere bezieht sich auf die eingeschränkte Reisefähigkeit und die Schwierigkeiten beim Erlangen von Aufenthaltstiteln. Damit einher geht ein nicht mehr aufzuhaltender Trend, der mobiles Arbeiten im Ausland beziehungsweise Homeoffice im Ausland betrifft und wiederum neue rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich bringt.
Zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 waren grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze noch komplett zum Erliegen gekommen, da die Staaten weltweit zu sehr restriktiven Maßnahmen wie etwa Einreiseverboten griffen. Dieser Zustand brachte Planungsunsicherheit für wichtige Projekte im Ausland mit sich.
Damals gerieten bereits angestoßene Prozesse wie Visa-Antragsverfahren und Verlängerungen von bereits erteilten Aufenthaltstiteln ins Stocken, da Konsulate und Behörden keine Anträge mehr bearbeiten.
Dies hat sich inzwischen beruhigt, ist aber keineswegs ein statischer Zustand. Unternehmen müssen sich über aktuelle Einreisebeschränkungen bei geschäftlichen Auslandseinsätzen permanent auf dem Laufenden halten, denn die Situation kann sich schnell ändern.
Unternehmen müssen sich über aktuelle Einreisebeschränkungen bei geschäftlichen Auslandseinsätzen permanent auf dem Laufenden halten, denn die Situation kann sich schnell ändern.
Noch immer Einreiseverbote für Geschäftsreisende
Das zeigen aktuell beispielsweise die USA. Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Behörden deutliche Einreisebeschränkungen beziehungsweise Einreiseverbote verhängt. Diese konnten bisher im Zusammenhang mit einer Sondererlaubnis NIE, die für National Interest Exception steht, von ausländischen Unternehmen umgangen werden.
Trotz Corona-Krise nahmen deutsche Unternehmen – aufgrund bereits geplanter, aber auch neuer Projekte in den USA – eine solche Sondererlaubnis oft in Anspruch, was zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand bei den US-Konsulaten führte.
Seit 12.03.2021 wurde die Möglichkeit der NIE jedoch deutlich eingeschränkt und ist allein aus wirtschafts- oder unternehmensbezogenen Interessen nicht mehr möglich. Sie kann derzeit nur noch für Personen im kritischen Infrastruktursektor erwirkt werden.
Auch wenn es pandemiebedingt weniger Geschäftsreisen und Mitarbeiterentsendungen ins Ausland gibt, so sind deutsche Unternehmen nach wie vor im Ausland aktiv und haben den grenzüberschreitenden Handel und ihre internationalen Dienstleistungen nicht eingeschränkt.
Deutlich wird jedoch, dass die Anforderungen beispielsweise an eine Auslandskrankenversicherung seitens der Firmen, aber auch der betroffenen Fachkräfte gestiegen sind.
Das liegt unter anderem auch daran, dass viele Staaten zum einen eine Auslandskrankenversicherung als Einreisevoraussetzung bestimmt und zum anderen definiert haben, wie diese in puncto Covid-19-Schutz ausgestaltet sein soll. Dabei variieren die Anforderungen von Land zu Land.
Mindestversicherungssumme für Covid-19-Erkrankungen
Fast alle Staaten legen aber fest, dass eine Mindestdeckungssumme für die Behandlung einer Corona-Erkrankung vorhanden sein soll. Diese kann von 30.000 US-Dollar wie beispielsweise bei einem Aufenthalt in Costa Rica bis circa 100.000 US-Dollar in Thailand variieren. Auch verlangen etliche Staaten, dass die Auslandskrankenversicherung einen medizinischen Rücktransport in Höhe von mindestens 300.000 US-Dollar absichert.
Oft muss auch die Rückführung im Corona-bedingten Todesfall mit abge- sichert sein. Einige Staaten fordern zusätzlich, dass die Auslandskrankenversicherung die Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test übernimmt ebenso wie die Kosten, die bei medizinisch notwendigen Behandlungen in häuslicher Quarantäne anfallen.
Es liegt auf der Hand, dass die meisten Länder, die nach wie vor Ausländer einreisen lassen, sicherstellen wollen, nicht auf medizinischen Kosten sitzen zu bleiben, die durch eine Coronavirus-Infektion hervorgerufen werden.
Versicherungsschutz auch in Hochinzidenzgebieten
Generell sollten Unternehmen vorab prüfen, ob die Auslandskrankenversicherung auch dann gilt, wenn eine Reisewarnung vorliegt oder ein Land als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird. Versicherer, die hier die Leistung verweigern oder stark einschränken, sollten dann nicht in Betracht gezogen werden.
Was viele Unternehmen in diesem Zusammenhang nicht wissen beziehungsweise falsch einschätzen: Nicht jede Auslandskrankenversicherung hat regelmäßig eine medizinische Assistance integriert. Und diese gewährleistet auch nicht automatisch den Rücktransport nach Deutschland, wenn beispielsweise ein Expatriate im Ausland an Corona erkrankt.
Die klassischen Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet.
Rücktransport ins Heimatland bei Corona-Erkrankung nahezu unmöglich
Und selbst wenn ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch notwendig sein sollte, gestaltet sich dieser aktuell extrem kompliziert, denn grundsätzlich dürfen Corona-Patienten auf dem herkömmlichen Wege derzeit nicht grenzüberschreitend transportiert werden. Im zivilen Bereich ginge dies nur in Ausnahmefällen und auch lediglich mit Unterstützung der Regierungsbehörden, also auf zwischenstaatlicher Ebene.
All diese Risiken halten Unternehmen jedoch nicht davon ab, weiterhin Personal ins Ausland zu schicken. Schließlich sind sie darauf angewiesen, ihre Auslandsaktivitäten fortzuführen und ihre Fachleute vor Ort sinnvoll einzusetzen. Sie nehmen die einzelnen Auflagen und Quarantäne-Verordnungen der jeweiligen Länder billigend in Kauf, da der geplante Aufenthalt in der Regel weit über ein paar Wochen hinausgeht. Im Schnitt arbeiten deutsche Expats drei Jahre im Ausland.
Mobiles Arbeiten im Ausland gefragter als je zuvor
Neu ist, dass viele Firmen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermehrt Homeoffice im Ausland gewährleisten wollen und somit auch Personen im Ausland arbeiten können, die nie dafür vorgesehen wurden.
Weil sich in der Pandemie gezeigt hat, dass mobiles Arbeiten nicht zulasten der Produktivität geht und sogar positive Effekte wie Einsparpotenziale hat, nutzen Unternehmen das Angebot von mobilem Arbeiten im Ausland sogar als Wettbewerbsvorteil beim Recruiting.
Manche Länder wie beispielsweise Mauritius haben sogar eine neue Visakategorie geschaffen, um Ausländer temporär zu sich zu „locken“. Etliche Menschen haben das Bedürfnis, der Pandemie zu entfliehen und von anderswo zu arbeiten. Häufig gibt es Familie im Ausland oder eine Ferienwohnung, in der Homeoffice aus der Ferne möglich ist.
Was viele jedoch verkennen, ist die Tatsache, dass eine Arbeitstätigkeit in einem anderen Land – auch oder insbesondere, wenn sie vom Homeoffice aus erfolgt – arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
So ist in vielen Fällen der Übertritt in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes notwendig und damit verbunden auch die Notwendigkeit einer privaten Auslandskrankenversicherung, um nur eine Folge zu benennen.
Deshalb gilt: Das Vorhaben „Homeoffice im Ausland“ sollte vorausschauend geplant werden, um nicht in die missliche Lage zu gelangen und beispielsweise den Sozialversicherungsschutz aufs Spiel zu setzen.
Das sollte eine Auslandskrankenversicherung in Zeiten der Corona-Pandemie unbedingt abdecken
- Mindestdeckungssumme von 100.000 US-Dollar für stationäre und ambulante Behandlungen einer Corona-Erkrankung, im Idealfall gibt es keine Leistungsgrenze nach oben
- Versicherungsschutz sollte auch bei Reisewarnungen oder Einstufung einer Region als Hochrisikogebiet gelten
- Medizinisch angeordneter PCR-Test wird bezahlt
- Covid-19-Behandlungskosten in häuslicher Quarantäne werden übernommen
- Krankenrücktransport in Höhe von 300.000 Euro ist versichert
- Ist medizinische Versorgung im Falle einer Corona-Erkrankung im aktuellen Aufenthaltsland nicht gewährleistet, sollte Versicherer die Transportkosten in das nächstgelegene Krankenhaus übernehmen, in dem medizinische Behandlung gewährleistet ist.
- Versicherung kann auch aus dem Ausland abgeschlossen werden
- Versicherer stellt Zertifikat über Corona-Schutz
- 24/7-Hotline für Notfälle im Ausland
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