Immobilieneigentümer ohne gültigen Energieausweis für ihr Bestandsgebäude können bis Ende April eine Übergangsfrist nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, einen für zehn Jahre gültigen Nachweis nach den bisherigen Vorgaben der alten EnEV zu beschaffen – und so Kosten zu sparen.
Ein gültiger Energieausweis ist seit 2008 Pflicht für fast alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Verschiedene Gesetzesnovellen haben seitdem nachjustiert, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und Energiewerte transparenter auszuweisen.
Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.
Samina Julevic, COO des Immobilienmaklernetzwerks Remax German rät verunsicherten Eigentümern, gegebenenfalls einen Makler hinzuzuziehen und erklärt:
„Immobilieneigentümer, die keinen gültigen Energieausweis besitzen, können von einer Übergangsregelung profitieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welcher Typ für welches Gebäude Pflicht ist."
„Dass der Gesetzgeber jetzt die Daumenschrauben ordentlich anzieht, bedeutet für Immobilieneigentümer, dass sie an einem gültigen Energieausweis nicht mehr vorbeikommen. Ausnahmen sind selten und gelten nur für Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt und beheizt werden."
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Kosten variieren und steigen
Wer einen Energieausweis für seine bestehende Immobilie beschaffen will, kann zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlägt, kostet der Verbrauchsausweis bisher nur rund 25 bis 100 Euro.
„Ab dem 1. Mai 2021 wird der Verbrauchsausweis jedoch teurer, daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln."
Der Verbrauchsausweis ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nach der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Diese Ausweisvariante war bisher nur deshalb günstiger, weil sie weniger aussagekräftig war.
So wies der Verbrauchsausweis bisher für Wohngebäude nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser aus. Ab Mai 2021 soll er aber zudem Treibhausemissionen und damit den CO2-Fußabdruck nachweisen – etwa durch Vor-Ort-Begehungen oder anhand geeigneter Fotos.
Umfangreicher Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis dagegen ist laut Remax die umfangreichere Variante des Energieausweises und bei Bestandsgebäuden Pflicht, wenn sie weniger als fünf Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erreicht wurde. Für ihn ermitteln zertifizierte Fachleute wie Bauingenieure, Architekten oder Energieberater den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung oder Fenstern.
Julevic erklärt:
„Diese Werte sind objektiver, denn sie zeigen den Energieverbrauch unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner – der Bedarfsausweis ermöglicht so einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien."
Wer seine Immobilie möglichst transparent und wettbewerbsorientiert verkaufen möchte, sollte deshalb auf den Bedarfsausweis ausweichen.
Verschärfte Gesetzeslage bei Immobilieninseraten
Einen Makler als Fachmann zu engagieren, lohnt sich nicht nur für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie selbst. Besonders mit den weiteren Änderungen nach dem GEG lohne sich ein Gang zum Profi.
Julevic sagt: „Auch bei der Beschaffung des Energieausweises können Makler für Immobilienbesitzer eine Hilfe sein, wenn sie in der Zukunft verkaufen oder vermieten wollen. Denn das neue Gesetz beinhaltet auch zahlreiche neue Regelungen, was die Angaben in Immobilieninseraten betrifft. So müssen nun bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige übernommen werden, sonst drohen Bußgelder.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Neuer Wohngebäude-Hochleistungstarif
Der Energieausweis wird immer wichtiger: Ein Wegweiser für Eigentümer und Mieter
Rechtzeitig erkennen, richtig handeln: So gelingt der Umgang mit Problemmietern
Mietnomaden gibt es in allen Städten und allen Bildungs- und Gesellschaftsschichten. Leicht entstehen durch entfallene Mieten finanzielle Schäden in fünfstelligen Bereich. Wie man sich schon von vornherein vor ihnen schützen kann.
Wohnungsbau von drastischem Einbruch bedroht
Die Zahl der neu fertiggestellten Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern könnten von 295.000 im Jahr 2022 auf im schlechtesten Fall schätzungsweise 223.000 in diesem und nur noch 177.000 im kommenden Jahr sinken und damit fast wieder der historische Tiefststand von 2009 erreichen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Elementarschadenversicherung: Ein französisches Modell für Deutschland?
Während in Frankreich fast alle Haushalte gegen Naturkatastrophen versichert sind, liegt die Quote in Deutschland nur bei 50 Prozent. Verbraucherschützer fordern deshalb eine verpflichtende Elementarschadenversicherung nach französischem Vorbild. Was macht das System so erfolgreich, und könnte es auch hierzulande funktionieren?
BFH-Urteil: Kein sofortiger Steuerabzug für Hausgeld in die Erhaltungsrücklage
Wenn Eigentümer einer vermieteten Wohnung monatliches Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, fließt ein Teil davon in die sogenannte Erhaltungsrücklage. Doch wann genau können Vermieter diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
Grunderwerbsteuer hemmt den Wohnungsbau: Bauherren-Schutzbund fordert Reform
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert die unflexible Steuerpolitik und fordert eine Reform der Grunderwerbsteuer, um Wohneigentum und den Wohnungsbau zu fördern.
Wohngebäudeversicherung: SHB Versicherung forciert Prävention mit KI
Wohngebäudeversicherung: Sensoren und KI-Technologie helfen der SHB Versicherung, Immobilienbesitzer besser vor Leitungswasserschäden zu schützen – und die Kosten langfristig zu senken.. Der Text erschien zuerst im expertenReport 10/24.