bAV von Munich Re ist extrem großzügig

Der Rückversicherer Munich Re offeriert Mitarbeiten eine extrem großzügige betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das neue System wurde schon am 1. Juli 2019 eingeführt, aber erst Anfang März 2021 durch die Verleihung der Branchenauszeichnung „Deutscher bAV-Preis“ öffentlich bekannt. Eine Konzernsprecherin nennt gegenüber der Wirtschaftszeitschrift „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 1. April) bislang unbekannte Details.

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Das System namens AIM (die Abkürzung steht für Attraktiv, Intuitiv & Innovativ, Marktgerecht) ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig. Es profitieren fast alle 3500 aktuellen Beschäftigten in der deutschen Rückversicherung – und alle künftigen. Sie bekommen eine komplett vom Arbeitgeber finanzierte zusätzliche Altersvorsorge. Darüber hinaus ist eine ebenfalls komplett arbeitgeberfinanzierte Versicherung bei Invalidität inklusive. Die Zuschüsse steigen proportional mit den Gesamtbezügen.

Zu Gesamtkosten und bilanziellen Belastungen äußerte sich die Sprecherin nicht. Nach ihren Angaben bringt AIM auch Einsparungen mit sich, weil es die bis dato vier unterschiedlichen bAV-Systeme innerhalb des Rückversicherers abgelöst habe und somit der Verwaltungsaufwand sinke. Ein Hauptzweck der Einführung: Es handle sich um eine „attraktive Vergütungskomponente“.

Dass es um das Halten von Mitarbeitern und den Erwerb von neuen geht, zeigt sich auch daran, dass Mitarbeiter, die kurz vor der Rente stehen, an dem Programm nicht teilnehmen dürfen. Der Konzern äußert sich nicht konkret, wie die Mittel investiert werden und spricht lediglich von einer „global differenzierten Investmentstrategie mit dynamischem Risikomanagement“ und „sukzessiver Absicherung von Kursgewinnen“. Zu Beginn des Ruhestandes sind 90 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert. Mitarbeiter, die zusätzlich eigene Mittel einzahlen wollen, können dies in unbegrenzter Höhe tun.

Keinen Zugang zu AIM haben die restlichen rund 36.000 Mitarbeiter des Munich-Re-Konzerns, beispielsweise die rund 27.000 Angestellten des Erstversicherers Ergo. Zur Begründung dieses Ausschlusses sagte die Sprecherin, hier gebe es „eigene Versorgungssysteme".

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