Schnee, Matsch und Glatteis: Die Räum- und Streudienste sind im Winter im Dauereinsatz. Auch wenn erste Sonnenstrahlen bereits den Frühling ankündigen. Bis Ende März muss noch immer mit Schnee und Glätte gerechnet werden.
Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen - ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, denn Räumfahrzeuge haben als Arbeitsfahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr. Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung, warnt deshalb: "Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt."
Vorbeifahren auf eigenes Risiko
Autofahrer müssen in der Nähe der großen Fahrzeuge wachsam sein. Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. Der plötzliche Wechsel macht ein Überholmanöver gefährlich.
Auf Autobahnen fahren zudem häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander her - die Unfallgefahr steigt. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, haftet in der Regel der Autofahrer, der überholt hat.
"Das gilt beispielsweise, wenn er die Breite falsch eingeschätzt hat oder auch bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug."
Weitere Tipps für ein korrektes Verhalten:
- Bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen sollten Autofahrer äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
- Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen. Autofahrer sollten ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
- Nachts besteht auf Straßen nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
- Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut dies auf eigenes Risiko.
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