Schnee, Matsch und Glatteis: Die Räum- und Streudienste sind im Winter im Dauereinsatz. Auch wenn erste Sonnenstrahlen bereits den Frühling ankündigen. Bis Ende März muss noch immer mit Schnee und Glätte gerechnet werden.
Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen - ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, denn Räumfahrzeuge haben als Arbeitsfahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr. Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung, warnt deshalb: "Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt."
Vorbeifahren auf eigenes Risiko
Autofahrer müssen in der Nähe der großen Fahrzeuge wachsam sein. Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. Der plötzliche Wechsel macht ein Überholmanöver gefährlich.
Auf Autobahnen fahren zudem häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander her - die Unfallgefahr steigt. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, haftet in der Regel der Autofahrer, der überholt hat.
"Das gilt beispielsweise, wenn er die Breite falsch eingeschätzt hat oder auch bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug."
Weitere Tipps für ein korrektes Verhalten:
- Bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen sollten Autofahrer äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
- Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen. Autofahrer sollten ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
- Nachts besteht auf Straßen nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
- Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut dies auf eigenes Risiko.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Unfall mit Anhänger: Zugfahrzeug haftet
Verkehrssünden im Ausland schmälern die Reisekasse
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich vorab über die dortigen Verkehrsregeln informieren. Denn diese unterscheiden sich auch in den europäischen Ländern zum Teil erheblich. Bei Verstößen drohen oft saftige Bußgelder, die auch in Deutschland vollstreckt werden können.
Müdigkeit am Steuer ist so gefährlich wie Alkohol
Dieselskandal: R+V warnt vor Fehlinformationen
Der Dieselskandal hält die R+V-Versicherung weiter in Atem: Immer mehr Eigentümer betroffener Fahrzeuge gehen mit Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung gegen die Hersteller vor. Der Versicherer appelliert an die Kunden sich im ersten Schritt an Rechtsschutz-Spezialisten zu wenden.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.