Kinder unter sieben Jahren sind eigentlich nicht geschäftsfähig. Um im Alltag dennoch Komplikationen zu vermeiden, gibt es den sogenannten Taschengeldparagraf. Was sagt dieser aus?
Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.
Geld ist ein beliebtes Geschenk zu Weihnachten oder zum Geburtstag – vor allem Oma und Opa stecken ihren Enkelkindern gern Scheine zu. Aber: Kinder unter sieben Jahren sind nach § 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht geschäftsfähig.
Demnach können sie ohne die Einwilligung ihrer Eltern noch nicht einmal einen Schokoriegel kaufen. Denn die Willenserklärung des Kindes zum Kauf des Riegels ist nichtig.
Zwischen dem siebten und achtzehnten Lebensjahr gelten Minderjährige dann als beschränkt geschäftsfähig.
Das heißt: Sie können zwar alleine Käufe abschließen, allerdings sind diese aus rechtlicher Sicht bis zur Zustimmung der Eltern „schwebend unwirksam“.
Um Kindern oder Jugendlichen im Alltag jedoch kleinere Käufe zu ermöglichen und Verkäufern Rechtssicherheit zu geben, wurde der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) ins Leben gerufen.
Dieser findet Anwendung, wenn der Nachwuchs mit eigenem, frei verfügbarem Geld, etwa dem Taschengeld, den Einkauf sofort bezahlen kann. Nur für einen solchen – im üblichen Rahmen liegenden – Einkauf liegt die schlüssige Einwilligung der Eltern für die Verwendung des Geldbetrages zugrunde.
Der Taschengeldparagraf besagt, dass der Kauf automatisch wirksam ist, da die Bereitstellung des Geldes als Einverständnis der Eltern gilt.
Trotzdem können Minderjährige nicht alles kaufen: Geschäfte mit Folgekosten, wie zum Beispiel Abos oder Handyverträge sowie nicht altersgerechte oder von den Eltern verbotene Artikel, sind ausgeschlossen.
Die Produkte dürfen auch nicht zu kostspielig sein, allerdings ist rechtlich kein Höchstbetrag für das Taschengeld festgelegt.
Auch Onlinekäufe auf Rechnung müssen stets von den Eltern genehmigt werden, da die Bezahlung erst später erfolgt. Für angesparte Beträge oder zweckgebundenes Geld, das sie anderweitig ausgeben möchten, benötigen Kinder ebenfalls das Einverständnis der Eltern.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Rechtliche Stolperfallen an Silvester: Was tun, wenn der Böller nicht nur knallt?
In einem Interview gibt ARAG-Rechtsexpertin Jennifer Kallweit Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Feuerwerkskörper, Versicherungen und rechtliche Pflichten.
Neues Analysetool von MORGEN & MORGEN
Mit dem M&M Analyzer hat das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN eine neue Software für die individuelle Passgenauigkeit von Versicherungstarifen entwickelt. Sie zeigt die Tarifleistungen von Bestands- und aktuellen Markttarifen und ermöglicht eine treffsichere Vermittlung.
Kindernachversicherungsgarantie: Auf Fristen achten
Frisch gebackene Eltern müssen sich um zahlreiche Formalien kümmern. So auch um den Versicherungsschutz ihres Kindes. Bei bestehenden Policen sind oft nützliche Nachversicherungsgarantien enthalten, für die allerdings Fristen gelten.
Unternehmensverkauf: Besser auf der versicherten Seite
Wenn Käufer infolge einer Verletzung von Garantien oder Freistellungen im Kaufvertrag einen Schaden erleiden, springt die „W&I-Versicherungen“ ein. Was sich dahinter verbirgt und warum diese Versicherung beim Verkauf von mittelständischen Unternehmen unerlässlich ist.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.