War bislang in der privaten Krankenvollversicherung eine Vorauszahlung von maximal 30 Monatsbeiträgen möglich, so hat sich dieser Maximalbeitrag nun auf 36 Monate erhöht.
Auf eine solche Vorauszahlung gewähren einige Anbieter Skonti von bis zu 3 Prozent. Zusätzlich zu dieser Ersparnis können sich steuerliche Vorteile ergeben.
So darf der maximal ansetzbare Beitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 1.900 Euro (für Arbeitnehmer) beziehungsweise 2.800 Euro (für Selbstständige) durch Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in unbegrenzter Höhe überschritten werden.
Dies gilt auch für diejenigen Beitragsanteile zu einer PKV, die auf die Basisabsicherung entfallen. Dadurch können im Jahr der Vorauszahlung die Beiträge zur Basisabsicherung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren werden somit keine Beiträge zur Krankenversicherung mehr fällig.
So können Beiträge zu anderen Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall, Todesfall, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die üblicherweise bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind, steuerlich geltend gemacht werden. Das Ergebnis davon kann ein Einsparpotenzial im vierstelligen Bereich sein.
Um Kunden diese und weitere Effekte rund um die private Krankenversicherung aufzeigen zu können, hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung den KV OPTIMIERER entwickelt. Mit nur wenigen Eingaben, können Kunden von einem Wechsel in die private Krankenversicherung überzeugt werden. Viele Argumente aus dem Beratungsalltag werden aufgegriffen und fachlich fundiert aufgearbeitet.
Für Versicherer ist es möglich, eine eigene Version des KV OPTIMIERERs zu erwerben. Kontakt unter info@ivfp.de
https://www.experten.de/2020/10/22/pkv-das-aendert-sich-2021/
https://www.experten.de/2020/10/29/pkv-aeltere-zahlen-im-durchschnitt-nicht-mehr-als-juengere/