Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Verabschiedung des Referentenentwurfs des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für eine säulenübergreifende Renteninformation aller Bundesbürger.
„Wenn es richtig angepackt und professionell umgesetzt wird, könnten alle Bürgerinnen und Bürger in einer digitalen Übersicht entscheidende Informationen über ihre spätere Altersversorgung erhalten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
„Damit würde Transparenz geschaffen und die Menschen wären darüber informiert, wie hoch ihr eventueller Vorsorgebedarf ist, um im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu haben. Dies wäre zudem eine gute Grundlage für die Beratung und Vermittlung durch die ehrbaren Versicherungskaufleute.“
Digitales Portal für alle Interessierten
Die säulenübergreifende Renteninformation soll die gesetzlichen Rentenansprüche sowie die Rentenanwartschaften aus betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie aus Versorgungswerken wie auch Beamtenversorgung zusammenfassen und über ein digitales Portal allen Interessierten zur Verfügung stellen.
Dieses Projekt soll nach der Vorstellung der Bundesregierung nach einer Testphase in 2023 an den Start gehen. Die Realisierung ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt, die für dieses Projekt in 2021 eine "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht" schaffen soll. In dieser Einheit sollen unter Beteiligung von Bundesministerien Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Verbraucherschutzexperten mitarbeiten.
BVK will an Steuerungsgruppe beteiligt werden und Impulse geben
„Als Ehrbare Kaufleute, die einen eminenten sozialpolitischen Auftrag für die Absicherung von Millionen von Kunden im Alter haben, fordern wir, dass auch der BVK, der eine bedeutende Interessenvertretung der Versicherungsvermittler ist, an dieser Steuerungsgruppe beteiligt wird“, betont BVK-Präsident Heinz.
„Schließlich erleben wir tagtäglich, wie es um die Altersvorsorge unserer Kunden bestellt ist und könnten deshalb wichtige Impulse geben.“
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Bürger erhalten mehr Klarheit über ihre Altersvorsorge
Das Bundeskabinett verpflichtet Vorsorgeeinrichtungen zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht bis zum 31. Dezember 2024. Was Bürger sich davon in der Praxis erwarten dürfen, erläutert Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, anhand von drei Fragestellungen.
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