Elektronische Patientenakte längst überfällig

Für Januar 2021 ist die Einführung der elektronischen Patientenakte geplant. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) fordert Korrekturen am Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

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„Deutschland hängt bei der Nutzung digitaler Technologien im Gesundheitswesen gegenüber vielen Ländern um Jahre und teils Jahrzehnte zurück“, sagt dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist längst überfällig: Sie verbessert nicht nur die medizinische Versorgung der Menschen, sie entlastet auch Ärzte, Krankenhäuser und das gesamte Gesundheitssystem. Ihr angekündigter Start im Januar 2021 darf nicht gefährdet werden. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht erlauben.“

Für Rohleder sei es wichtig, dass alle Beteiligten und die Krankenkassen schnellstmöglich eine Lösung finden, mit der die elektronische Patientenakte zum 1. Januar 2021 eingeführt wird und dabei alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Versicherte werden souveräner und mündiger

„Die elektronische Patientenakte ist das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit ihr erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, ihre Diagnosen oder ihren Impfpass. Sie werden dadurch souveräner und mündiger. 73 Prozent der Menschen in Deutschland würden die elektronische Patientenakte laut einer aktuellen Bitkom-Studie nutzen“, so Rohleder.

„Das Patientendaten-Schutz-Gesetz bringt uns bei der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland einen großen Schritt voran – zugleich werden die Gesundheitsdaten der in Deutschland gesetzlich Versicherten im internationalen Vergleich herausragend gut geschützt. Vor allem bleibt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten gewahrt: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und die Datenhoheit liegt beim Patienten selbst. Ab 2022 ist dann auch ein differenziertes Rechtemanagement möglich, bei dem jeder Versicherte genau darüber verfügen kann, welcher Arzt welche Daten einsehen kann“.

„Datenschutz hat dem Patientenwohl zu dienen“

Daten seien die Grundlage einer hoch leistungsfähigen, auf die individuelle Situation jedes einzelnen Patienten abgestimmten medizinischen Versorgung, so der Bitkom-Chef. Wenn wir es in Deutschland nicht schaffen würden, den Datenschutz in ein ausgewogenes Verhältnis zum Patientenwohl zu bringen, würden die deutschen Patienten medizinische Leistungen künftig aus Ländern beziehen, denen diese Balance besser gelänge.

„Datenschutz hat dem Patientenwohl zu dienen und darf nicht zum Bremsklotz der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden.“

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