Während mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig nur ein Risiko und damit die teilweise Einbuße der beruflichen Leistungsfähigkeit abgesichert wird, umfasst der Versicherungsschutz einer Grundfähigkeitenversicherung eine Vielzahl unterschiedlichster Risiken.
Natürlich finden sich in modernen Premium-BU-Tarifen weitere Leistungsauslöser wie beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person, eine Pflegebedürftigkeit oder auch ein berufliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Risiken können aber auch mit modernen Grundfähigkeitentarifen abgesichert werden. Insofern sollte die vergleichende Betrachtung im ersten Schritt auf den originären Versicherungsschutz abgestellt werden.
Während sich ein leistungspflichtiger BU-Fall regelmäßig mit einer Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichem Kräfteverfall der versicherten Person begründet, müssen bei der Grundfähigkeitenversicherung mehrere Leistungsauslöser geprüft werden. Für jede einzelne Grundfähigkeit werden ein oder auch mehrere Leistungsauslöser in den Versicherungsbedingungen benannt.
Versicherbare Zusatzrisiken
Werden zudem noch versicherbare Zusatzrisiken berücksichtigt, wie beispielsweise psychische Erkrankungen, so finden sich bei modernen Premiumtarifen schnell über 30 verschiedene Leistungsauslöser, die für den einzelnen Tarif, aber auch im Vergleich mit den Angeboten anderer Gesellschaften geprüft werden müssen.
Multipliziert man nun die Anzahl der Leistungsauslöser mit der Anzahl der Bewertungskriterien und das Ergebnis wiederum mit der Anzahl der Anbieter, so wird schnell deutlich, dass Grundfähigkeitenversicherungen nicht nur ein hohes Potenzial für individuelle Vertragsgestaltungen beinhalten, sondern auch einen erheblichen Prüfungsaufwand einfordern, erläutert Alexander Schrehardt von AssekuranZoom.
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