Gravierende Fehler bei Riester-Rente gerichtlich bestätigt
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben gemeinsam eine fondsgebundene Riester-Rente der HDI Lebensversicherung AG abgemahnt. Ohne Verhandlung erkannte der Versicherer bereits 43 von 48 Klauseln an. Das Landgericht Köln entschied dementsprechend am 09.06.2015 in einem Teil-Anerkenntnisurteil, dass diese Klauseln zu Abschlusskosten und Rückkaufswerten nicht mehr von dem Versicherer benutzt werden dürfen.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e.V.„Ein erster Sieg für den Verbraucherschutz, den wir auch in den fünf weiteren Klauseln zusätzlich erringen wollen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Endlich ist bestätigt, dass auch für Riester geförderte Lebens- und Rentenversicherungen die Transparenzanforderungen wie für private Verträge gelten“, erläutert Kerstin Becker- Eiselen, Abteilungsleiterin für Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen in der Verbraucherzentrale.
Die bereits anerkannten 43 Klauseln beziehen sich auf die Abschlusskostenverrechnung, Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen. Obwohl für die ungeförderten Verträge bereits höchstrichterlich entschieden war, dass derartige Klauseln nicht zulässig sind, hat der HDI diese bei Riester-Renten weiterhin eingesetzt. „Dem Versicherer war klar, dass diese Klauseln keinen Bestand haben. Er hat es aber darauf ankommen lassen“, empört sich Becker-Eiselen. „Der HDI versuchte unter dem Deckmantel der staatlichen Förderung besonders verbrauchfeindlich zu agieren“, verstärkt Kleinlein die Kritik.
Beide hoffen, dass die Versicherungsbranche nun flächendeckend die verbraucherfeindlichen Klauseln ändert. „Es läuft etwas schief bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, wenn Versicherer wissentlich verbraucherfeindliche Klauseln verwenden, in der Hoffnung, dass die Verbraucherschützer nichts merken“, so Kleinlein. „Nicht nur die Riester-Kunden, sondern auch alle Steuerzahler, die die staatliche Förderung bezahlen, werden über den Tisch gezogen, wenn die Versicherungswirtschaft wissentlich mit verbraucherfeindlichen Klauseln arbeitet", erklärt Kleinlein.
In den noch ausstehenden fünf Klauseln werden die Verbraucherschützer prüfen lassen, ob die vom HDI verwendeten Beschreibungen besonders „geringer Leistungen“ haltbar sind. Auch bezweifeln die Experten aus BdV und Verbraucherzentrale, dass die Form der Abschlusskostenverrechnung im Einklang mit dem Recht steht. So werden zusätzlich zu den einmaligen Abschlusskosten, die über fünf Jahre verteilt werden, noch von jedem eingehenden Euro weitere Abschlusskosten abgezwackt – solange der Vertrag läuft. „Der Gesetzgeber wollte hier nicht, dass zusätzlich zu einmaligen Kosten die Sparer und Steuerzahler immer wieder erneut für Abschlusskosten zur Kasse gebeten werden“, vermutet Kleinlein.
Bild: (1) © CC0 Public Domain /pixabay.com (2) © BdV
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