Im vergangenen Jahr zählte der PKV-Verband im sogenannten „Notlagentarif“ der Privaten Krankenversicherung insgesamt 97.100 Versicherte. Das entspricht einem Rückgang von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und dem zweitniedrigsten Wert überhaupt.
Nur im Jahr seiner Einführung 2013 waren mit 93.600 weniger Menschen im PKV-Notlagentarif versichert.
Wer seinen Beitragsrückstand nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht begleicht, wird automatisch in den Notlagentarif umgestuft. Der ursprüngliche Versicherungsschutz ruht dann vorübergehend. Notlagentarif-Versicherte haben Anspruch auf medizinische Versorgung von Akuterkrankungen, bei Schmerzen sowie rund um Schwangerschaft und Geburt. Die durchschnittliche Verweildauer im Notlagentarif beträgt etwa ein Jahr.
Dafür ist der Beitrag mit durchschnittlich 100 Euro deutlich geringer als der vorherige Tarifbeitrag, sodass die Betroffenen schneller die Chance haben, ihre Schulden abzuzahlen und wieder in ihren Normaltarif zurückzukehren.
Damit ist der Notlagentarif auch in der Corona-Krise gut geeignet, insbesondere selbstständigen Privatversicherten, die aufgrund der Pandemie unter Einkommenseinbußen leiden, zu helfen. Idealerweise würde der Gesetzgeber nun noch den sogenannten „Standardtarif“ der PKV auch für seit 2009 neu Privatversicherte öffnen. Die PKV könnte dann all ihre Versicherten mit guter Rückkehroption in die Alttarife durch die Krise bringen.
In dem Standardtarif und dem Basistarif sind die Bestände nahezu unverändert geblieben: 2019 waren 51.400 Menschen im Standardtarif versichert. Das sind 100 mehr als im Vorjahr. Der PKV-Basistarif verzeichnete 32.400 Versicherte, ein Plus von 400. Insgesamt befinden sich in diesen beiden Sozialtarifen weniger als ein Prozent aller Privatversicherten.