Vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 bietet die Private Krankenversicherung allen gesetzlich versicherten Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen erleichterten Zugang an.
Die erleichterten Bedingungen bedeuten für den genannten Personenkreis,
- dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt wird.
- dass es keine Leistungsausschlüsse gibt.
- dass ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt wird.
Auch Angehörige profitieren von den erleichterten Bedingungen, sofern sie gemeinsam mit dem Beamten in die PKV wechseln, einen Anspruch auf Beihilfe haben und nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor, dazu:
„Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören. Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“
Die Sonder-Öffnungsaktion läuft parallel zur regulären PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Diese können sich ebenfalls zu den vereinfachten Bedingungen privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Diese Regelung gilt bereits für Beamte auf Widerruf und besteht unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fort.
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