Auch wenn in letzter Zeit viel über die Bedeutung und Wichtigkeit der Cyberversicherung geschrieben wird, schließt sie dennoch fast keiner ab. Aber wie soll ein Versicherungsmakler erfolgreich eine Cyberdeckung verkaufen, wenn er selbst keine hat?
Rechtsanwalt Stephan Michaelis von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte skizziert die bestehende Problemlage.
Gefahrenausschluss
Sodann stellt sich die Frage, ob es theoretisch sein kann, dass jeder Versicherungsmakler auch einmal von einem Cyberangriff bedroht werden kann.
Wenn die „EDV-Abteilung“ meint, dass das absolut nicht passieren kann, dann sollte man sich dies über diese beiliegende Anlage bestätigen. Der Rechtsanspruch ist dann relativ klar und eindeutig. Auch hier stellt sich dann nur die Frage, ob gegenüber den EDV-Beratern etwas zu holen ist?
Aber: Jeder vernünftige EDV-Berater wird sagen, dass es keinen 100-prozentigen Schutz gegen Cybergefahren geben kann. Täglich, wenn nicht sogar stündlich, werden neue Viren, Trojaner oder Angriffsstrategien entwickelt, die von den klassischen Firewalls (noch) nicht erkannt werden können. Es bleibt also ein ewiger Wettlauf mit der Zeit, ob Angreifer (durch eine Cyber-Attacke) oder Verteidiger (durch eine gute Firewall) gewinnen. Es wird aber immer wieder neue clevere Techniken und Strategien geben, die nicht nur die technischen Systeme, sondern auch die Mitarbeiter geschickt überlisten.
Denn ein Großteil der Cyberschäden dürfte dadurch entstehen, dass sogar gut geschulte Mitarbeiter geschickt manipuliert werden, Datei öffnen oder Überweisungen tätigen (Fake President).
Verschuldensunabhängige Haftung
Daher ist das zweite Fazit des Rechtsanwalts, dass grundsätzlich die Gefahr von Cyberschäden auch mit den besten Mitarbeitern oder der besten Technik nicht 100-prozentig vermieden werden kann.
Die existenzbedrohende Gefahr besteht eher darin, dass man, gleich ob verschuldet oder unverschuldet gegebenenfalls gegenüber Dritten, zum Beispiel gegenüber den Kunden oder sonstigen Dritten in unbegrenzter Höhe haftet, wenn die „gewissen unglücklichen Voraussetzungen gegeben sind.
Deshalb ist es so wichtig, dass man über eine Versicherungslösung nachdenkt. Stephan Michaelis weist auch darauf hin, dass in dem Baustein „Cyber-Haftpflicht“ aufgrund gesetzlicher – auch verschuldensunabhängiger – Haftpflichtansprüche Versicherungsschutz besteht. Also auch für den Fall, dass man die Kundschaft unverschuldet schädigt, ist der Versicherer leistungspflichtig.
Natürlich mag teilweise auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar leisten müssen. Mit Sicherheit doch nicht in allen denkbaren Szenarien. Denn die Berufshaftpflichtversicherung leistet natürlich auch nur dann, wenn man aufgrund der beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Vermögensschaden zufügen. Anhand dieses eingeschränkten Anwendungsbereiches ist es schon offensichtlich, dass viele Konstellationen denkbar sind, die eine Haftungsverantwortung verursachen und nicht Gegenstand der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind.
Eigenschaden und besondere Bedingungen
Aus Sicht von Stephan Michaelis zu vernachlässigen, aber dennoch auch nicht uninteressant, ist natürlich auch der mögliche Eigenschaden, wenn die teure EDV-Anlage „zerschossen“ wird.
Insgesamt ist er daher der Meinung, dass er seinen Maklern helfen muss, indem er speziell für Versicherungsmakler ein einzigartiges Wording erarbeite.
Kennen Sie ein Bedingungswerk, in dem der Name einer Rechtsanwaltskanzlei genannt ist, die wiederum die Aufgabe hat, den Versicherungsnehmer kostenlos gegenüber dem Versicherer zu vertreten, wenn die Leistungsregulierung nicht funktioniert?
Stephan Michaelis kennt ein solches Bedingungswerk noch nicht. Deshalb ist er sehr stolz darauf, dass das Bedingungswerk für seine Versicherungsmakler die kostenfreie Regulierungsunterstützung durch die Kanzlei Michaelis gegenüber dem Versicherer in den Versicherungsbedingungen beinhaltet. Dies ist auch der Grund, weshalb ich zweifelsohne dieses Bedingungswerk als einzigartig bezeichnen darf.
Sollten Sie an dieser Unterstützung interessiert sein, dann sollten Sie sich nicht nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Markel einmal ansehen, Sie sollten sich darüber hinaus auch die besonderen Versicherungsbedingungen ansehen, die wir ergänzend für Sie nachverhandeln konnten.
Vorvertragliche Anzeigepflicht/Vertragsunterlagen
Als nächstes sollte man dann schauen, ob man die vorvertragliche Anzeigepflicht problemlos erfüllen kann. Man sollte selbstverständlich über einen (1.) aktuellen Antivirus-Schutz verfügen, über (2.) aktuelle Firewalls und (3.) regelmäßige Datensicherungen vornehmen.
Aus Sicht von Stephan Michaelis sollte man diese Voraussetzungen leicht erfüllen können. Insofern wartet dann sogar noch ein 25-prozentiger Sondernachlass für das erste Versicherungsjahr auf den Neukunden. Auch ist er der Meinung, dass insgesamt das Preis-Leistungsverhältnis gemäß des Prämientableaus (in den Antragsunterlagen) angemessen ist.
Beratungs- und Dokumentationsverzicht
Da Versicherungsmakler über die notwendige Sachkunde verfügen, den Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen, bittet Stephan Michaelis darum, eine Beratungs- und Dokumentationsverzichtserklärung zu unterzeichnen.
Bei weiteren Fragen hilft gern Alexander Hellmich weiter. Schicken Sie einfach eine E-mail an service@alltrad.com. Herr Hellmich und das Team werden Ihnen gern Ihre Spezialfragen beantworten.
Fazit
Keiner, der EDV-Systeme und Computer nutzt, kann sich sicher sein, nicht durch technische Manipulationen vor Schaden geschützt zu sein. Automatisierte Attacken versuchen permanent Schlupflöcher in den EDV-Systemen zu finden. Mit virenverseuchten Mails wird der Anwender an Ihren EDV-System versucht zu manipulieren, um Schwachstellen in Ihrem datentechnischen EDV-System zu finden. Trotz der besten Technik und der teuersten Systeme verbleibt bedauerlicherweise immer ein Rest-Risiko. Dieses Restrisiko kann hinsichtlich denkbarer Haftpflichtschäden existenzbedrohend sein.
Deshalb hält es Stephan Michaelis für erforderlich, dass eine Versicherungslösung zur Schadenminimierung beiträgt. Er empfiehlt das Michaelis-Konzept für Versicherungsmakler, welches mit dem Versicherer Markel sowohl bedingungsgemäß als auch prämientechnisch ausverhandelt wurde. Selbstverständlich wird die Kanzlei Michaelis auch künftig die Konditionen des Versicherungsschutzes begleiten und nachverhandeln.
Aus Sicht des Rechtsanwalts ist es das derzeit beste Cyber-Versicherungskonzept für Versicherungsmakler, welches Versicherungsmakler für sich abschließen können. Dank der kostenfreien Kanzlei Michaelis-Schadenunterstützung ist es jedenfalls einzigartig.
https://www.experten.de/2020/03/02/cybersicherheit-und-it-landschaft-gegenwaertige-situation/
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