Es spielt keine Rolle, ob man einen großen oder kleineren Betrieb führt, Unternehmer müssen sich mit vielen verschiedenen Themen vertraut machen. Eine Firma in Schwung bringen oder halten sowie für zufriedene und damit zuverlässige, effiziente Mitarbeiter sorgen, ist eine Seite. Von Wichtigkeit sind außerdem die Absicherung und Vorsorge, wobei es in jeder Branche spezifische Gefahren gibt.
Sicher kann und muss man nicht alles versichern. Das Augenmerk sollte vor allem auf außergewöhnlich kostenintensiven Risiken liegen, die möglicherweise sogar die Existenz gefährden können.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Obwohl sie zu den bedeutendsten Versicherungen eines Unternehmens gehört, wird sie häufig vernachlässigt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsausfallversicherung genannt, springt ein, wenn ein plötzlicher Ausfall der betrieblichen Tätigkeit vorliegt. Beschädigt beispielsweise ein Brand die benötigten Arbeitsmaschinen und -geräte, stehen hohe Gewinneinbußen im Raum. Nicht nur, dass die Produktion im Anschluss stillsteht, im weiteren Verlauf leidet die Wettbewerbsfähigkeit, nicht selten führt eine längere Schließung des Betriebes zum Ruin. Darüber hinaus laufen finanzielle Verpflichtungen, darunter eventuelle Miet-, Lohn- und Gehaltszahlungen weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt diese zum einen, zum anderen entschädigt sie Unternehmer für den entgangenen Gewinn.
Damit Firmen optimal abgesichert sind, ist eine regelmäßige Versicherungswertermittlung dringend erforderlich. Wird diese außer Acht gelassen, kann eine Unterversicherung entstehen. Das bedeutet, die Versicherungssumme einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist niedriger als der Versicherungswert. In diesem Fall erfolgt eine quotale Kürzung im Verhältnis von vertraglich vereinbarter Versicherungssumme zuzüglich Nachhaftung zum tatsächlichen Versicherungswert. Durch die fortlaufende Prüfung lässt sich eine Unterversicherung vermeiden. Das Verhältnis 1:1 von Summe und Wert bleibt möglichst gewahrt.
Betriebshaftpflichtversicherung
Während die sogenannte Cyberversicherung erst im Zuge der weitverzweigten Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt, gehört die Betriebshaftpflicht zu den wichtigen Klassikern. Generell haften Unternehmen für Schäden jeder Art, die ihre Mitarbeiter oder sie selbst durch betriebliche Tätigkeiten schuldhaft zufügen. Existenzbedrohende Schadenersatzansprüche können die Folge sein – die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor diesen durch folgende Leistungen:
- Prüfung der Haftungsfrage im Schadenfall
- Abwehr der Forderungen bei unberechtigten Ansprüchen
- Zahlung von Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte ausnahmslos auf die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen angepasst werden. Wer zum Beispiel mit umweltgefährdenden Stoffen zu tun hat, integriert bestenfalls eine Umweltschaden- sowie Umwelthaftpflichtversicherung. Ein weiterer empfehlenswerter Baustein ist die Produkthaftpflicht für das produzierende Gewerbe – denn: Fehler sind menschlich, in der Produktion können sie jedoch verheerende Auswirkungen haben.
Berufshaftpflichtversicherung
Gleichfalls ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmer von Wichtigkeit. Die Assekuranz tritt bei Schadenersatzansprüchen seitens Dritter im Bereich der von einem Betrieb erbrachten Leistungen ein. Für manche Berufssparten, darunter Rechtsanwälte, Apotheker sowie Ärzte, ist sie sogar gesetzlich verpflichtend. Die Berufshaftpflicht kann Vermögensschäden verhindern, deshalb ist sie für alle Dienstleistungsbranchen angeraten.
Selbstständige und auch Freiberufler müssen für einen durch sie entstandenen Schaden an Kunden aufkommen. Dies gilt sowohl für körperliche Verletzungen als auch finanzielle Schädigungen. Da oftmals nicht unerhebliche Forderungen im Raum stehen, zählt die Berufshaftpflicht zu den sinnvollsten Versicherungen eines Betriebes. Sie geht zudem mit einem weiteren Pluspunkt einer: Neben der Begleichung berechtigter Ansprüche wird auch passiver Rechtsschutz geleistet. Das heißt, die Assekuranz wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Interessant ist sie insbesondere für die beratende, begutachtende, verwaltende, prüfende, beurkundende und vollstreckende Unternehmensbranche, speziell, wenn die Vermögensinteressen Dritter vertreten werden. Experten empfehlen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Beispiel für
- Finanz- und Unternehmensberater
- Haus-, Grundstücks- sowie Wohnungsverwalter
- Rechtsanwälte und Notare
- Immobilienmakler
- Vermittler von Versicherungen
- Reiseveranstalter sowie Werbeagenturen
- IT-Unternehmen
- Vereine und Verbände
Während die zuvor genannte Betriebshaftpflicht Personen- und Sach- sowie unechte Vermögensschäden abdeckt, wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch unter dem Namen Berufshaftpflicht bekannt, für die Deckung echter Vermögensschäden benötigt.
Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden
Handelt es sich um echte Vermögensschäden, erleiden Personen und Sachen keinen unmittelbaren Schaden. Vielmehr entsteht einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden. Da die echten Vermögensschäden in der Regel nicht durch die Berufs- oder Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, sollten sich Unternehmer den Abschluss einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung überlegen.
Ein unechter Vermögensschaden ist im Gegensatz dazu ein Folgeschaden, der aus einem Personen- oder auch Sachschaden entsteht. Beispiel:
Wird ein PC aufgrund eines Wasserschadens funktionsuntauglich, ist ein Sachschaden entstanden. Gehen im Zuge dessen Daten verloren, liegt ein Sachfolgeschaden vor.
Die Berufs- bzw. Privathaftpflichtversicherungen tragen in diesem Fall beispielsweise die Kosten für die notwendige Datenwiederherstellung.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Als Basis jedes Unternehmens spielt das Geschäftsgebäude eine wichtige Rolle. Wird es stark beschädigt oder gar komplett zerstört, stellt dies eine essenzielle Bedrohung der Existenz dar. Finanzielle Verluste, die durch eine Reparatur oder ggfs. Wiederherstellung der Firmenimmobilie entstehen, trägt die gewerbliche Gebäudeversicherung. In der Regel leisten Assekuranzen zum Beispiel für:
- durch Sachschäden entstandene Mietausfälle
- Aufräumkosten
- Nutzwärme- sowie Überspannungsschäden
- Bruch- und Frostschäden
- Wasserschäden
- Einbruchsschäden
- Entfernung und Wiederaufforsten von umgestürzten Bäumen nach Sturm
Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist das Pendant zur Wohngebäudeversicherung, beide sind unverzichtbar für die finanzielle Sicherheit von Immobilienbesitzern. Die Beschädigung oder Zerstörung einer Liegenschaft zieht meistens äußerst kostspielige Aufwendungen nach sich. Hinzu kommt, dass häufig eine vorübergehende Betriebsschließung während der Schadensbeseitigung erforderlich ist. Fehlende Einnahmen und weiter laufende Ausgaben vergrößern die Belastung eines jeden Unternehmens.
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