Mit dem Rentenfaktor kann die Höhe der Auszahlungen bei der privaten Rentenversicherung berechnet werden. Carolin Meiner, Vorsorgeexpertin bei der IDEAL Versicherung, klärt auf.
Die Rentenfaktoren sagen aus, wie viel Monatsrente der Kunde in der Regel pro 10.000 Euro Kontostand erhält.
Ein Beispiel: Bei einem Rentenfaktor von 30 erhält der Versicherte je 10.000 Euro angespartem Kapital lebenslang 30 Euro pro Monat. Geht man von einer angesparten Summe von 50.000 Euro aus, bekommt der Versicherte monatlich 5 x 30 Euro, also 150 Euro ausgezahlt. Dabei hängt es von den Vertragsbedingungen hab, ob der Rentenfaktor bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit garantiert wird oder erst zum Renteneintritt bestimmt wird.
Bei klassischen Rentenversicherungen, die bei Vertragsabschluss eine Rentengarantie bieten, steht der Rentenfaktor von Anfang an für die garantierte Mindestrente fest. Hinzu kommen noch die nicht garantierten Überschüsse, für die der Rentenfaktor erst zum Rentenbeginn bestimmt werden kann.
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es keine Mindestrente, da nicht feststeht, wie hoch das Fondsvermögen zu Rentenbeginn sein wird. Um den Kunden dennoch einen voraussichtlichen Rentenwert mitteilen zu können, kann der Versicherer einen Rentenfaktor festlegen, mit dem das zum Rentenbeginn vorhandene Fondsvermögen in eine Rente umgerechnet wird.
Anders als bei der klassischen Rentenversicherung kann dieser Rentenfaktor während der Ansparphase geändert werden und ist daher meist nicht garantiert. Nach Renteneintritt bleibt der Rentenfaktor unverändert.
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