Medien berichten, dass die Sorgen um die Sicherheit der Betriebsrenten nun die Politik erreichen. Medienberichten zufolge erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) derzeit einen Gesetzesentwurf, wonach die Pensionskassen unter das schützende Dach des Pensionssicherungsvereins der deutschen Wirtschaft PSV schlüpfen sollen.
Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK), warnt:
Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender, Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK) „Die Pläne zur Vergemeinschaftung von Risiken bei versicherungsbasierten Betriebsrenten kommen einer Kapitulationserklärung des bisherigen Systems der betrieblichen Altersvorsorge gleich. Modelle, die auf Erträge aus den Kapitalmärkten angewiesen sind, haben auf lange Sicht keine Zukunft mehr.“
Unternehmen und Arbeitnehmer sollen laut Manfred Baier vielmehr alternative, von Kapitalmärkten unabhängige Durchführungswege in Betracht ziehen. Die Maßnahme, den PSV als Schutz für Versicherungen zu installieren, ist eine indirekte Bestätigung von offizieller Seite dafür, dass für Betriebsrentner und Arbeitnehmer verbreitet ein erhöhtes finanzielles Risiko besteht.
PSV schützt nicht die Arbeitgeber
Wenn das Vorhaben des BMAS Gesetz werden sollte, dann würde sich folgendes Szenario abzeichnen: Wenn im Krisenfall versicherungsbasierte Pensionskassen oder Versorgungswerke die Leistungsversprechen nicht mehr einlösen können, dann sind unschuldige Unternehmen in die Arbeitgeberhaftung für die Ausfälle getrieben. Spektakuläre Fälle der Vergangenheit haben bereits gezeigt, dass die Haftungsübernahme von Betriebsrenten die Unternehmen ihrerseits sehr schnell in die Insolvenz treiben können. Erst wenn auch das betroffene Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, tritt der PSV für die Betriebsrentner ein.
Auch wenn der BV-pdUK den Schutz der Betriebsrentner durch den PSV begrüßen würde, wäre den Belegschaften damit nicht wirklich geholfen. Denn wenn ein Arbeitgeber aufgrund der Pensionsverpflichtungen in die Pleite rutscht, verlieren die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. In der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit können sie aber ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Und ob ein möglicher neuer Arbeitgeber angesichts dieser Risiken eine versicherungsbasierte Betriebsrente anbietet ist mehr als fraglich. Daher sind versicherungsfreie bAV-Modelle, bei denen die Unternehmen selbst über die Mittelverwendung bestimmen anstatt dies den Versicherungen zu überlassen, vorzuziehen.