Die Hans John Versicherungsmakler GmbH entwickelt mit der neuen Klausel zur Eintrittsversicherung erneut ausgefeilten VSH-Versicherungsschutz zur Minimierung von Deckungsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Übernahme von Versicherungsbeständen.
Gemeinsam mit der ERGO ist es den Hamburger Haftpflichtexperten gelungen, das gemeinsame Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungskonzept prämienneutral zu optimieren.
Nachdem die Übertragung von Versicherungsbeständen zunehmend an Bedeutung gewinnt, entstand zunehmend der Bedarf sich gegen etwaige Vorwürfe von Pflichtverletzungen im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit übernommenen Beständen im Rahmen des VSH-Versicherungsschutzes abzusichern.
Christian Lübben, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH beschreibt die neue Klausel:
In der neuen Klausel haben wir zwei Anspruchsrichtungen für gesetzliche Haftpflichtansprüche berücksichtigt: Einerseits Ansprüche, die gegen den Erwerber, sowie andererseits Ansprüche, die gegen das übernommene Unternehmen gerichtet werden. Die Regelung, von der Bestandskunden über die Innovationsklausel automatisch profitieren, bietet nicht nur eine Erweiterung des Abwehrschutzes, sondern in Teilen auch eine echte Konditionendifferenzdeckung bietet.
Zusätzlich zur Eintrittsversicherung wurde auch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) im Zuge der Konzeptverbesserungen berücksichtigt. Neben materiellen Schäden werden nun auch mögliche immaterielle Schäden aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungsgesetzen vom Versicherungsschutz umfasst.
„Das Geschäftsgeheimnisgesetz sieht neben Ansprüchen auf Schadensersatz auch Auskunftsansprüche vor, mit denen unsere Kunden konfrontiert werden können. Die entsprechenden Kosten eines solchen Verfahrens gelten, wie bereits solche nach Art. 14 - 18 DSGVO, als mitversichert.“ berichtet Christian Lübben weiter.
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