Brexit: Die Besonderheiten für den Kfz-Haftpflichtschutz

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union soll spätestens am 31. Oktober 2019 erfolgen. Wenn es zu einem „harten“ Brexits kommt, wird bei Reisen nach Großbritannien künftig eine europäische Grenze überschritten. Welche Folgen sich daraus für Unfälle bei Ferienreisen mit dem Auto ergeben, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

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DA Direkt informiert über Besonderheiten, die Reisende schon jetzt beachten sollten.

Kfz-Haftpflichtversicherung beruht auf internationalem Abkommen

Wichtige Dokumente wie der deutsche Führerschein behalten ihre Gültigkeit auch nach dem Brexit. Mögliche versicherungsbezogene Veränderungen sind allerdings möglich.

Zudem sind deutsche PKW-Urlauber in Unfallsituationen in Großbritannien weiterhin durch ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Als Pflichtversicherung beruht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf einem internationalen Abkommen, das vom Brexit unberührt bleibt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt daher weiterhin auch im europäischen Ausland alle Schäden, die der Fahrzeughalter oder jede berechtigte Person mit dem Fahrzeug einem anderen zufügen.

„Grüne Karte“ als Versicherungsnachweis

Allerdings könnten die britischen Behörden bei der Ein- und Ausreise von Urlaubern einen Nachweis ihres Versicherungsschutzes verlangen.

Christian Scholz, DA Direkt KFZ-Versicherungsexperte, erklärt:

„Wie in Deutschland gilt in Großbritannien die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, die sogenannte Grüne Karte als Nachweis über den Haftpflicht-Versicherungsschutz. DA Direkt empfiehlt daher, die Grüne Karte bei Reisen nach Großbritannien schon jetzt mitzuführen, um den Versicherungsschutz zweifelsfrei nachweisen zu können. Bei einem Unfall kann die Schadensabwicklung damit erheblich erleichtert werden.“

Aber die „Grüne Karte“ stellt keinen Kaskoschutz dar. Wer einen Unfall im Ausland selbst verschuldet, muss die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug auch selbst tragen. Es empfiehlt sich daher, vor der Reise mit dem eigenen Versicherer über die Möglichkeiten einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zu sprechen.

Krankenversicherung nicht mehr gültig

Gesetzlich Krankenversicherte können nach dem Brexit mit ihrer Versichertenkarte keine medizinischen Leistungen mehr in Großbritannien in Anspruch nehmen. Für Krankenversicherungsschutz sollten sie daher eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

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