Es kann einen groben Verkehrsverstoß bedeuten, wenn Autofahrer am Fahrbahnrand parken und beim Aussteigen ihre Tür mehr als 60 cm öffnen und damit den fließenden Verkehr behindern. Das urteilte das Landgericht Hagen.
Ein Autofahrer hatte am rechten Fahrzeugrand geparkt und zum Aussteigen die Fahrertür geöffnet, wodurch ein anderer Autofahrer mit der geöffneten Tür kollidierte. Der herankommende Autofahrer gab an, dass die Tür plötzlich und nicht vorhersehbar sehr weit geöffnet wurde.
Der parkende Autofahrer gab an, dass die Tür maximal 20 cm weit geöffnet gewesen sei und auch nicht erst kurz vor dem Unfall.
Sachverständiger: Tür zwischen 60 cm und 88 cm geöffnet
Ein Sachverständiger gab an, dass die Tür des Beklagten zwischen 60 cm und 88 cm weit geöffnet gewesen sei.
Das Landgericht Hagen sah einen Seitenabstand von mehr als 50 cm als ausreichend an, wenn es sich bei dem stehenden Hindernis um einen Pkw handelt.
Auch konnte dem Kläger keine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden.
Der Sorgfaltspflichtverstoß des Ein- oder Aussteigenden als Teilnehmer des ruhenden Verkehrs wirkt gegenüber dem bevorrechtigten fließenden Verkehr besonders schwer. Der Insasse hätte mit der nötigen Vorsicht auch dann die Tür gefahrlos geringfügig öffnen können, um den rückwärtigen Verkehr zu beobachten.
Urteil vom 10. April 2017 (Landgericht Hagen, Az.: 3 S 46/17)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Zweifel an Wildunfall: Gericht verweigert Versicherungsleistung
Kfz-Versicherer erwarten Verluste in Milliardenhöhe
Kfz-Versicherung: Fast die Hälfte der Autofahrer wechselbereit
Wie ist die Parkscheibe korrekt eingestellt?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kuriose Osterfälle vor Gericht: Wenn Reisepass, Likör und Geldgeschenke zum Rechtsfall werden
WEG-Recht: Rückwirkende Korrekturen bleiben unzulässig
Wohngebäudeversicherung: Schwamm-Ausschluss bleibt wirksam – „Nulldeckung trotz Leitungswasser“ möglich
Debeka im BGH-Erfolg: Stornoabzug bei Lebensversicherungen grundsätzlich zulässig
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














