Beim Abschluss einer neuen Altersvorsorge achten knapp 80 Prozent der Deutschen darauf, dass sie staatliche Fördertöpfe konsequent ausschöpfen können. Dies zeigt eine YouGov-Umfrage im Auftrag von HDI.
Seitdem das BRSG in Kraft ist, ist die Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung eine Alternative zur steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG. Welche Variante lohnender ist, kann sich im Lauf des Lebens mehrmals ändern.
Mit den Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt der HDI Lebensversicherung AG muss sich nun der Kunde nicht mehr festlegen, sondern kann durch „Förder-Hopping“ die höchstmögliche Förderung nutzen – und das in einem Vertrag, ohne Storno und Tarifwechsel.
Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Der Kunde kann – je nach Lebensphase und finanzieller Situation – zwischen beiden Förderungen flexibel hin- und herschalten. Es ist sogar möglich, die laufende Prämie aufzusplitten und beide Fördertöpfe gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.
Fabian von Löbbecke, HDI-Vorstand, dazu:
„Arbeitgeber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Mit HDI erfüllen sie beide Pflichten auf einen Schlag. Arbeitgeber sind damit rechtlich immer auf der sicheren Seite, Vermittler unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung ebenfalls.“
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