GDV lehnt Cooling-off bei Restschuldversicherungen ab

Ab 2025 sollen Restkreditversicherungen erst nach Ablauf einer einwöchigen „Cooling-off-Phase“ zum entsprechenden Darlehensvertrag abgeschlossen werden dürfen. Die Versicherungswirtschaft hält das für EU-rechtswidrig – und klagt.

(PDF)
Pocket watches in a chain are in the line. Concrete background. 3D renderingPocket watches in a chain are in the line. Concrete background. 3D renderingImageFlow – stock.adobe.com

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. „Diese Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Dies ist aus Sicht des GDV und der klagenden Anbieter nicht mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Einklang zu bringen. Denn diese gibt vor, dass Versicherer ihren Kundinnen und Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten können sollen. 

Versicherer halten Abschlussverbot für unverhältnismäßig

Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn der Versicherte diese beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht tilgen kann. Durch das Abschlussverbot werden Kundinnen und Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnehmen, diesen erst eine Woche später versichern dürfen. Der GDV kritisiert, dass den Kundinnen und Kunden damit die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern, und dadurch eine Schutzlücke entstehe: „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz da”, sagt Schumann.

Der GDV weist zudem darauf hin, dass Versicherte, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und sich danach umentscheiden, den Vertrag auch bisher schon binnen 30 Tagen widerrufen können. Das einwöchige Abschlussverbot sei daher schlicht nicht erforderlich.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Businesspeople in corridorBusinesspeople in corridorPhoto credit: depositphotos.comBusinesspeople in corridorPhoto credit: depositphotos.com
Assekuranz

Das Risiko der teilweisen Dienstunfähigkeit

Mit modernen Premium-BU-Tarifen kann das Risiko einer vollständigen sowie optional auch einer teilweisen Dienstunfähigkeit abgesichert werden. Die Versicherungsleistung bemisst sich dabei anteilig in Höhe der prozentualen Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten. Worauf weiterhin zu achten ist, erläutert Alexander Schrehardt von AssekuranZoom.

uniVersa-Haus-2024-uniVersauniVersa-Haus-2024-uniVersauniVersauniVersa-Haus-2024-uniVersauniVersa
Produkte

uniVersa gibt Umstellungsgarantie und Umtauschrecht

Durch den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 1,0 Prozent erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab 01. Januar 2025 höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt.

European mid dentist woman in face mask working in dental clinicEuropean mid dentist woman in face mask working in dental clinicDrobot Dean – stock.adobe.comEuropean mid dentist woman in face mask working in dental clinicDrobot Dean – stock.adobe.com
Assekuranz

Enormes Potenzial bei privaten Krankenzusatzversicherungen

Jeder Fünfte plant in den nächsten Monaten den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Ambulante Leistungen und Zahnzusatz haben laut einer Continentale-Studie die Nase vorn. Rund 60 Euro monatlich wären die Befragten bereit dafür zu investieren. Bevorzugt über den Abschluss beim Versicherer oder Vermittler, anstatt über ein Onlineportal.

Wife visiting husband in hospitalWife visiting husband in hospitalJacob Lund – stock.adobe.comWife visiting husband in hospitalJacob Lund – stock.adobe.com
Assekuranz

Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung

Eine Heilbehandlung kann teuer sein - insbesondere bei stationären Behandlungen und Operationen. Privat Krankenversicherte zahlen die Kosten der Heilbehandlungen zunächst selbst und sind anschließend auf die Erstattung der Rechnungen durch die private Krankenversicherung angewiesen. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erläutert, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung verlangt werden kann.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.