Ab 2025 sollen Restkreditversicherungen erst nach Ablauf einer einwöchigen „Cooling-off-Phase“ zum entsprechenden Darlehensvertrag abgeschlossen werden dürfen. Die Versicherungswirtschaft hält das für EU-rechtswidrig – und klagt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. „Diese Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Dies ist aus Sicht des GDV und der klagenden Anbieter nicht mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Einklang zu bringen. Denn diese gibt vor, dass Versicherer ihren Kundinnen und Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten können sollen.
Versicherer halten Abschlussverbot für unverhältnismäßig
Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn der Versicherte diese beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht tilgen kann. Durch das Abschlussverbot werden Kundinnen und Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnehmen, diesen erst eine Woche später versichern dürfen. Der GDV kritisiert, dass den Kundinnen und Kunden damit die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern, und dadurch eine Schutzlücke entstehe: „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz da”, sagt Schumann.
Der GDV weist zudem darauf hin, dass Versicherte, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und sich danach umentscheiden, den Vertrag auch bisher schon binnen 30 Tagen widerrufen können. Das einwöchige Abschlussverbot sei daher schlicht nicht erforderlich.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Das Risiko der teilweisen Dienstunfähigkeit
Mit modernen Premium-BU-Tarifen kann das Risiko einer vollständigen sowie optional auch einer teilweisen Dienstunfähigkeit abgesichert werden. Die Versicherungsleistung bemisst sich dabei anteilig in Höhe der prozentualen Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten. Worauf weiterhin zu achten ist, erläutert Alexander Schrehardt von AssekuranZoom.
uniVersa gibt Umstellungsgarantie und Umtauschrecht
Durch den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 1,0 Prozent erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab 01. Januar 2025 höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt.
Enormes Potenzial bei privaten Krankenzusatzversicherungen
Jeder Fünfte plant in den nächsten Monaten den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Ambulante Leistungen und Zahnzusatz haben laut einer Continentale-Studie die Nase vorn. Rund 60 Euro monatlich wären die Befragten bereit dafür zu investieren. Bevorzugt über den Abschluss beim Versicherer oder Vermittler, anstatt über ein Onlineportal.
Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung
Eine Heilbehandlung kann teuer sein - insbesondere bei stationären Behandlungen und Operationen. Privat Krankenversicherte zahlen die Kosten der Heilbehandlungen zunächst selbst und sind anschließend auf die Erstattung der Rechnungen durch die private Krankenversicherung angewiesen. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erläutert, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung verlangt werden kann.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.