Der Umzug in das neue Haus ist abgeschlossen, jetzt muss nur noch der Garten gegen fremde Blicke abgeschirmt werden. Möglichkeiten gibt es dafür viele, ob diese auch gestattet sind, steht auf einem anderen Blatt. Der Sichtschutz unterliegt in Deutschland vielen Vorschriften, die sich nicht immer mit den eigenen Vorstellungen decken. Worauf muss man unbedingt achten?
Die eigene Privatsphäre herstellen
Jeder Gartenbesitzer möchte sich vor neugierigen Blicken über den Gartenzaun schützen und ist an einem passenden Sichtschutz interessiert. Um die Grundstücksgrenze abzuschirmen, können Palisadenzäune, Mauern, Hecken, ein Doppelstabzaun, Maschendrahtzäune oder Kletterpflanzen zum Einsatz kommen. Dabei sollte die Höhe der Sichtschutzelemente 1,90 Meter möglichst nicht überschreiten.
Allerdings sollte man sich hier nicht auf allgemeine Aussagen verlassen. Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen Verordnungen. Um nicht gegen diese zu verstoßen, lohnt ein Blick in die entsprechenden Gesetze des eigenen Bundeslandes. Bevor es zum Streit mit dem Nachbarn kommt.
Welche Verordnungen regeln den Sichtschutz?
- Landesbauordnung des Bundeslandes
- Lokale Ortssatzung oder Bauamt
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Nachbarrecht des Bundeslandes
Neben der vorgegebenen Höhe für einen Sichtschutz ist auch genau festgelegt, wie weit dieser von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss. Als Faustregel gilt, dass der Sichtschutz einen immer größeren Abstand zur Grundstücksgrenze aufzuweisen hat, je höher er ist. Ein interessanter Hinweis: Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kein Nachbarrecht.
Unterscheidet sich der geplante Sichtschutz deutlich von den Vorrichtungen, die von den Nachbarn verwendet werden, braucht es unter Umständen eine Genehmigung. Wer eine Mauer errichten möchte, die 2 Meter Höhe überschreitet, braucht dafür möglicherweise eine Baugenehmigung. Hier hilft ein klärendes Gespräch mit der Baubehörde. Möglichst vor der Aufstellung des gewünschten Sichtschutzes, denn wenn der Nachbar nicht mit der Hecke oder dem Zaun einverstanden ist, kann das den Abriss bedeuten.
Rücksicht und nachbarschaftliches Miteinander
Hecken sind ideal, wenn es um den Sichtschutz entlang der Grundstücksgrenzen geht. Allerdings müssen diese auch gepflegt werden. Bildet die Hecke die Trennungslinie zwischen zwei Grundstücken, müssen sich beide Parteien darauf einigen, auf welche Höhe die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden soll. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, wenn beide Parteien unterschiedlicher Ansicht sind.
Ist die Höhe für eine der beiden Parteien nicht akzeptabel, sollten neben der Terrasse ein Paravent oder eine Pergola mit Kletterpflanzen aufgestellt werden, um den gewünschten Sichtschutz zu erreichen. Doch Vorsicht, große Sichtschutzelemente könnten dem Nachbarn das Sonnenlicht rauben und eine Beschwerde wird nicht lange auf sich warten lassen. Leider wird dieser stattgegeben werden, denn Sichtschutzelemente müssen immer so gewählt und platziert werden, dass der Nachbar davon nicht betroffen ist. Markisen und Paravents sind eine gute Alternative, da sie sich dicht an der eigenen Terrasse aufstellen und montieren lassen, ohne den Nachbarn einzuschränken.
Fazit
Grundsätzlich gilt beim Thema Sichtschutz, dass gesetzliche und örtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Außerdem muss Rücksicht auf die Bedürfnisse des Nachbarn genommen werden. Eigenmächtiges Handeln, wie das Begrünen eines unerwünschten Maschendrahtzaunes, können böse Folgen haben. Hier ist es hilfreich, sich zu einem Gespräch zusammenzusetzen und zu klären, mit welcher Lösung beide Parteien glücklich werden können. Statt dem eigenen Ärger freien Lauf zu lassen und damit das Nachbarschaftsverhältnis zu trüben, sollte nach konstruktiven Lösungen gesucht werden.
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