Mehr Weiterbildung für mehr Nachhaltigkeit

Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance (ESG)

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Die ESG-Kriterien werden nicht nur aufgrund der Regulierungsvorgaben in der Beratung immer wichtiger. Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, wie es mit der Qualifikation der Vermittlerinnen und Vermittler in Sachen Nachhaltigkeit aussieht.

Norman Wirth
Norman Wirth, Vorstand, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. © AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

ESG, Taxonomie und Greenwashing sind nur einige der wesentlichen Begriffe, die Vermittlerinnen und Vermittler in der Kundenberatung zu nachhaltigen Versicherungsprodukten und Kapitalanlagen kennen sollten. Jeder zweite Vermittelnde (52 Prozent) hat kein Problem, diese Begriffe den Kunden zu erklären. Jeder Dritte (32 Prozent) hat jedoch bei mindestens einem Begriff Probleme mit einer verständlichen Erläuterung. Dies ist ein Ergebnis des aktuellen 16. AfW-Vermittlerbarometers, einer jährlichen umfassenden Online-Umfrage, die mehr als mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler beantwortet haben. Besorgniserregend: Jeder zwölfte Vermittler (8 Prozent) kann keiner der drei Begriffe erklären.

ESG-Know-how
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„Das Thema ESG ist aufgrund anderer Ereignisse etwas in den Hintergrund gerückt. Dennoch sollte hierzu jeder professionelle Finanzdienstleister grundsätzliches Know-how aufweisen, allein schon deshalb, weil eine Pflicht zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden besteht und man auf Nachfragen der Kunden qualifizierte Antworten parat haben sollte“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Jeder Dritte wünscht sich mehr Informationen zu ESG

Das Qualifikationsniveau der Vermittlerschaft hat sich zwar sehr verbessert, ist aber immer noch ausbaufähig. So fühlt sich jeder dritte Befragte (34 Prozent) nicht ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit informiert. Die Mehrheit (54 Prozent) hält sich für ausreichend auf dem Laufenden in Sachen ESG. Immerhin zwei Drittel der Vermittler (66 Prozent) haben bereits ein mindestens mehr als ein einstündiges Grundlagenwebinar zur Nachhaltigkeit in der Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlung absolviert.

ESG: Weiterbildung?
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Webinare sind auch mit großem Abstand das bevorzugte Medium zur Weiterbildung. 72 Prozent der Vermittler haben bereits hauptsächlich Webinare genutzt, um Ihr ESG-Know-how zu stärken. Als bevorzugte Qualifikationsquelle folgen abgeschlagen Präsenzveranstaltungen (13 Prozent) und E-Learning-Angebote aus der Konserve (11 Prozent), bei denen es keine Interaktion gibt.

Maklerpools und Verbünde als Weiterbildungsanbieter beliebt

Die größte Rolle als Bildungsanbieter für Vermittler in nachhaltigen Fragen spielen die Maklerpools und Verbünde. 60 Prozent der befragten Vermittler nutzen deren Qualifikationsangebote. Beinahe ebenso relevant sind die Produktanbieter (53 Prozent). Etwas weniger gefragt sind private Weiterbildungsanbieter, die immerhin jeder sechste Vermittler (16 Prozent) nutzt.

Weitebilfung ESG: Wo?
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„Wir begrüßen die zunehmende Vielzahl der qualifizierten ESG-Weiterbildungen in der Branche. Der AfW engagiert sich selbst aktiv an der Vermittlung von Fachwissen. Wir haben etwa bei den Leitlinien zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) und des Arbeitskreis Beratungsprozesse e. V. mitgewirkt und gemeinsam mit Votum eine einfach verständliche Hilfestellung zur Offenlegungsverordnung verfasst“, so Wirth. Weitere Informationen dazu finden Vermittlerinnen und Vermittler auf der Webseite des AfW.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

Bilder (2–5): © AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.