Wie gehen Vermittlerinnen und Vermittler in der Praxis mit der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden um? Die großen Unterschiede in der Branche und welche Tools zum Einsatz kommen, hat der AfW im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche erhoben.
Mit einem Software-Tool oder klassisch mit dem Stift auf Papier oder einem PDF? Die Vermittlerschaft ist in der Frage, wie die ESG-Präferenzen ihrer Kundschaft am besten erhoben werden, ziemlich genau zweigeteilt. Während 42 Prozent ein Tool verwenden, nutzen 38 Prozent ein PDF oder einen Papierausdruck.
Dies ist ein Ergebnis aus dem 16. AfW-Vermittlerbarometer, einer jährlichen umfassenden Online-Umfrage, für die mehr als 1.000 Finanz- und Versicherungsvermittlerinnen und Vermittler befragt wurden.
60 Prozent der Vermittelnden, die ein IT-Tool nutzen, geben dabei an, sich für eine Software entschieden zu haben, die ihnen nach Eingabe der Nachhaltigkeitspräferenzen eine dazu passende Produktauswahl für ihre Kunden ausgibt. Bei 34 Prozent ist das hingegen nicht der Fall.
„Ein Softwaretool kann den Aufwand für Vermittler sehr erleichtern, und gerade, wenn am Ende auch eine Produktauswahl möglich ist, scheint das der einzig sinnvolle Weg. Es gibt zwar auch hervorragende schriftliche Beratungshilfen, an denen der AfW aktiv mitgearbeitet hat, die ebenfalls eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben zur ESG-Präferenzabfrage versprechen. Deren Ergebnis dann mit passenden Produkten zu matchen dürfte jedoch äußerst mühselig bis unmöglich sein.“, sagt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Wichtig sei aber in jedem Fall, dass Vermittlerinnen und Vermittler ein ihnen passendes Prozedere für die Abfrage im Beratungsgespräch umsetzen und falls der Kunde die Beratung nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen wünscht, diese ebenso wie die darauf beruhende Produktempfehlung auch entsprechend dokumentieren.
Mehr als zwei Drittel der Vermittler (68,1 Prozent) nutzen im Übrigen für die Präferenzabfrage die Tool-Lösungen von Maklerpools und -verbünden. Angebote von Produktgebern wie Versicherungs- oder Fondsgesellschaften nehmen 23,2 Prozent in Anspruch. Nur 2,1 Prozent der Tools für die ESG-Präferenzabfrage stammen aus anderen Quellen.
„Die Bedeutung der Pools und Verbünde als Servicepartner in Fragen der Regulierung ist nicht zu unterschätzen und nimmt mehr und mehr zu. Sie haben auch bei der Umsetzung der Präferenzabfrage in Digitallösungen super reagiert.“, betont AfW-Vorstand Wirth.
Mit der vom AfW initiierten „Pools für Makler“-Initiative, in der alle relevanten Pools und Verbünde der Branche vereint sind, besteht zudem ein regelmäßiger und vorausschauender Branchenaustausch über alle berufsstandrelevanten Themen wie zum Beispiel das noch immer drohende Provisionsverbot durch die EU-Kleinanlegerstrategie.
Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.
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