Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. einen Kapitalaufschlag auf die Anforderung an das Solvabilitätskapital festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation – und zwar bezogen auf die IT. Die BaFin hatte die Mängel bei einer Prüfung festgestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 31. Mai 2023 gegenüber der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung wegen Mängeln in der Geschäftsorganisation festgesetzt. Zudem wurde angeordnet, die Mängel, die zur vorbenannten Festsetzung geführt haben, fristgebunden zu beseitigen.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne der §§ 23 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation hatte ergeben, dass die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Anordnungen ergingen auf Grundlage der §§ 301 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, 296 Absatz 1, 297 VAG i. V. m. Art. 277, 281, 286 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 und sind seit dem 13. November 2023 bestandskräftig.
Hintergrund der Anordnung
Versicherungsunternehmen müssen eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation haben, die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist (§ 23 (1) VAG). Zur Geschäftsorganisation eines Versicherers gehört auch dessen IT. Die Anforderungen daran hat die BaFin in ihren VAIT konkretisiert, den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT.
Weisen Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die nach Solvency II beaufsichtigt werden, Mängel in der Geschäftsorganisation auf, kann die BaFin einen Kapitalaufschlag anordnen. Der Kapitalaufschlag erhöht die Solvabilitätskapitalanforderung. Mit ihm sollen die Risiken abgedeckt werden, die aus den Mängeln resultieren. Wenn die Mängel beseitigt sind, hebt die BaFin den Kapitalaufschlag auf.
Fabian Schneider folgt auf Dr. Stefan Kutz
Dr. Stefan Kutz (55) wird sein Vorstandsmandat nicht verlängern. Er scheidet zum 30. Juni 2024 aus dem Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA Gruppe aus. Dies geschieht auf eigenen Wunsch, Dr. Kutz möchte sich anderen Aufgaben widmen. Nachfolger wird Fabian Schneider (36), der aktuell als Bereichsleiter Kfz-Versicherung bei der AXA Konzern AG sowie als Vorstandsvorsitzender der AXA easy Versicherung AG tätig ist.
„Es waren für mich als Kompositvorstand zehn spannende und intensive Jahre, in denen ich viel bewegen, aber auch lernen konnte“, zieht Dr. Stefan Kutz Bilanz. „Ich habe sehr gerne mit dem Vorstandsteam von SIGNAL IDUNA zusammengearbeitet, und es war bereichernd, die Transformation mitzugestalten.“
Fabian Schneider startete nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften seine berufliche Laufbahn als Unternehmensberater bei der Boston Consulting Group und beriet führende Versicherer bei strategischen Fragestellungen. Nach seiner ersten Station in der Versicherungsbranche bei der Zurich Insurance Group begann Fabian Schneider im Juli 2019 bei der AXA Konzern AG. Als Bereichsleiter Kfz-Versicherung im AXA Konzern und als Vorstandsvorsitzender der AXA easy Versicherung AG verantwortete er das Kfz-Geschäft eines der größten Kfz-Versicherer Deutschlands.
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