ROLAND Rechtsschutz mit neuem Vorstandsteam

Der Vorstand von ROLAND Rechtsschutz ab 2024: (V. l. n. r.) Tobias von Mäßenhausen, Tarja Radler, Andreas Tiedtke © ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Tobias von Mäßenhausen wird am 1. Januar 2024 den Vorstandsvorsitz bei ROLAND Rechtsschutz übernehmen. Nun berief der Aufsichtsrat Tarja Radler und Andreas Tiedtke in den Vorstand, beide treten ebenfalls am 1. Januar 2024 ihre neuen Ämter an. Damit ist das neue Vorstandsteam komplett.

Tarja Radler ist aktuell Vorständin bei der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG und wird Chief Insurance Officer (CInO) bei ROLAND Rechtsschutz. Andreas Tiedtke ist derzeit Hauptgeschäftsführer des Tochterunternehmens ROLAND Assistance GmbH und wird Chief Operating Officer (COO). 

Im Zuge der Neuaufstellung des Vorstands ändert sich auch die Geschäftsverteilung: An CEO Tobias von Mäßenhausen berichten die Bereiche Finanzen & Daten, Personal, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Governance sowie Revision. Tarja Radler übernimmt Vertrieb & Kundenmanagement, Strategisches Leistungsmanagement sowie Portfoliomanagement & Aktuariat. Bei Andreas Tiedtke liegen künftig Kundenservice, Digitale Transformation mit Prozessmanagement & IT sowie Performance Management. 

„Für Chancengleichheit sorgen“

Tobias von Mäßenhausen: „Ich freue mich sehr, dass wir zum Jahresbeginn als neues Vorstandsteam gemeinsam loslegen können. Unser Anspruch ist es, für Chancengleichheit zu sorgen und Konflikte nachhaltig und fair zu lösen – für ein besseres Miteinander. Tarja und Andreas bringen hierfür exzellente Fähigkeiten mit. Tarja verfügt nicht nur über knapp 30 Jahre Erfahrung in der Rechtsschutz-Branche, sie hat mit KLUGO auch erfolgreich ein Legaltech gegründet und etabliert. Als CInO treibt sie unsere Marktbearbeitung und -gestaltung maßgeblich voran. Andreas ist als COO unser Rückgrat. Seine bisherige berufliche Laufbahn und die damit einhergehende Expertise in Operations und Digitalisierung sind die allerbesten Voraussetzungen, um unser Kundenversprechen verlässlich einzulösen.“

Die Bestellungen zum 1. Januar 2024 erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin.